Frage an Willi Stächele von Hugo J. bezüglich Finanzen
Das Verfassungsgebot von 1918 sieht die Einstellung von Dotationen vom Staat an die Kirche vor.
Kein Politiker, keine Regierung - weder der Weimarer Republik, weder des NAZI-Regimes, noch die sog. demokratischen Nachfolger der BRD - haben dieses Gebot je verfolgt, so dass jegliche Steuerzahlung - direkt über die Kirchensteuer, indirekt über staatliche Privilegien, die andere Organisationen des öffentlichen Rechts nicht geniessen - an die "Amts"kirche verfassungswidrig ist.
Ist damit Ihre Frage beantwortet?
Zum IHK-Zwangsbeitrag: Warum kein freiwilliger Beitritt, wenn der Nutzer so von den dargestellten Leistungen der IHKs überzeugt ist?
Zur Grundsteuer: Andere Kandidaten vertreten da andere Meinungen, wenigstens grundsätzliche, die Ihnen bedauerlichwerweise fehlen.