Frage an Willi Stächele von Prof. Dr. Roland G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Minister Stächele,
das Angebot von www.kandidatenwatch.de nutzend möchte ich Sie fragen, wie weit Sie bereit sind, die Regeln für direktdemokratische Entscheidungen auf kommunaler und vor allem auch auf Landesebene anwendungsfreundlicher bzw. überhaupt erst praktikabel zu gestalten.
Die nach allzu langem Zögern vorgenommene Öffnung des § 21 GemO im vorigen Jahr ist erfreulich, aber noch unzureichend. Wann fassen Sie den Mut, Ihren Mitbürgern so viel Demokratie zuzutrauen wie in Bayern und wie von Mehr Demokratie sowie den Oppositionsfraktionen mit einem entsprechenden Gesetzentwurf gefordert?
Nachdem Herr IM Beckstein selbst in der bayerischen Regelung noch weiteren Erleichterungsbedarf erkannt und Ihr Landesparteitag, wie ich höre, in dieser Sache einen an Bayern orientierten Prüfungsauftrag erteilt hat, würde ich mir eine klare und positive Aussage hierzu von Ihnen wünschen.
Durch viel zu hohe Hürden absolut unbrauchbar und abschreckend sind die Regelungen über Volksbegehren und -entscheide auf Landesebene, die nichts als Misstrauen der Gewählten gegenüber Ihren Wählern ausdrücken. Nicht umsonst wurde dieses 1974 eingeführte Instrumentarium noch kein einziges Mal angewendet. Wenn Sie Interesse der Bevölkerung an Ihrer Politik wecken wollen, dürfen Sie es bei diesem zynischen Scheininstrument nicht belassen. Vorschläge zur zeitgemäßen Ausgestaltung hat Mehr Demokratie e.V. bereits erarbeitet.
Ich schlage vor, zu beiden Regelungsebenen eine Expertenkommission einzusetzen und Anhörungen im Landtag durchzuführen. Werden Sie dieses Anliegen unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Geitmann