(...) die Kirchen in Deutschland sind als anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaften berechtigt, die Beiträge ihrer Mitglieder in Form der Kirchensteuer einzuziehen. Die Kirchen erhalten keine Subventionen im Sinne der Definition des jüngsten Subventionsberichts der Bundesregierung. Präzise formuliert muss der erste Teil Ihrer Frage daher wie folgt lauten: „Wie stehen Sie dazu, dass die Kirchen ihre Würdenträger aus Steuern finanzieren, die sie zuvor von ihren Mitgliedern erhoben haben?“ Und meine Antwort hierauf lautet: „Damit habe ich beim besten Willen kein Problem“. (...)
Die Stundenentgelte für Erzieher im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost unterscheiden sich kaum voneinander. Ich beziehe mich auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), Sozial- und Erziehungsdienst, gültig vom 01. (...)