Frage an Wilhelm Melchers von Karl- Heinz R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Melchers,
wir stehen vor dem 20. Jahrestag des Mauerfalls und der Wiedervereinigung Deutschlands. In allen Medien liest und hört man von den Bürgern, die die DDR über Ungarn in die DDR kamen oder von den DDR- Bürgern, die ion der damaligen DDr auf die Straßen gingen und den Spruch: "wir sind das Volk" scandierten.
Wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten?Entweder durch Flucht, Ausreise,Ausweisung etc.?
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt,um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen,haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben bei NULL ihr neues Leben in der alten Bundesrepunblik begonnen. Vergißt man, daß dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal abgestraft: Erst die Represalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der BfA getätigte Zusag,die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung erfolg nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortug folgender Fragen:
1.Ist es richtig,dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde,um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
2.Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit freundlichen Grüßen
K.H. Reim.