Frage an Wilhelm Elbracht von Martin S. bezüglich Bildung und Erziehung
Wer hier mit Halbwahrheiten arbeitet wird am Ende der Wähler entscheiden müssen.
Das Rolf Schlierer einen türkischen Sexualstraftäter verteidigt hat, ist keine Halbwahrheit, sondern eine Tatsache und trotzdem sind Sie nicht in der Lage auf diese Frage zu antworten.
Ist es nicht merkwürdig, wenn der REP - Vorsitzende bei Wahlkampfveranstaltungen die Ausländerkriminalität und die lasche Justitz beklagt, um dann nebenberufliche Honorare für die Verharmlosung ausländischer Schwerverbrecher zu kassieren?
Herr Seelert,
fragen Sie Dr. Schlierer doch selber!
Der kann Ihnen sicherlich Hintergründe erläutern. Ich weiß nur, daß es eine Pflichtverteidigung seines Partners war, der gestorben ist. So hatte er den Fall am Bein. Aber fragen Sie mal nach politischen Inhalten - nicht nach persönlichen Angelegenheiten des Vorsitzenden, die schon viele Jahre her sind. Oder hat die NPD kein neueres "Material"?
Grundsätzlich hat jeder das Recht verteidigt zu werden. Auch ausländische Straftäter.
Aber um mal politisch zu werden:
Die Schweiz hat ein gutes Modell: Für verurteilte ausländische Straftäter gibt es in (manchen) Heimatländern Strafanstalten, in denen die Verbrecher ihre Strafe absitzen. Eine Rückkehr in die Schweiz ist untersagt. So eine Regelung ist sehr gut. Es spart Kosten im Vollzug und eine Ausweisung ist gleich mit enthalten.
MfG
A.Schubeus
Kreisvorsitzender