Frage an Wiebke Esdar von Wilfried M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Esdar,
Herr Altmann ist neulich an den Herrn Gesundheitsminister Spahn herangetreten mit dem Wunsch, dieser möge für die Einführung einer Art "MPU" bei Partnerschaftsproblemen sorgen (1).
Minister Spahn, der zugleich CDU-Abgeordneter ist und hier offenbar grundsätzlich keine Fragen beantwortet, ist von Beruf interessanterweise Bankkaufmann.
Sie sind demgegenüber vom Fach und hatten neulich sinngemäß geäußert, Ihre berufliche Exertise in politische Debatten einbringen zu wollen (2).
Daher möchte Sie fragen:
1. Halten Sie eine "Partnerschafts- MPU" für sinnvoll?
2. Wer sollte die Kosten übernehmen?
2. Würden Sie sich im Konfliktfall selber einer solchen MPU unterziehen wollen oder sollten nur Männer untersucht weden?
3. Sollte das Untersuchungsgespräch, ginge es allein nach Ihnen, vollständig audiovisuell aufgezeichnet oder sollte dem Gutachter (Psychiater, Dipl.-Psychologe?) blind vertraut werden?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung meiner Fragen und eine Lesebestätigung für das Schreiben vom 26.08.2018 (3).
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiarie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jens-spahn/question/2018-09-19/303442
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/question/2017-12-31/295727
3) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/12114365799/CCF26082018Dr.W_ESDAR_BIELEFELD.pdf?t=1535293902
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Partnerschafts-MPU".
Ich halte eine "Partnerschafts-MPU" nicht für sinnvoll. Vielmehr unterstütze ich persönlich die Ziele der sogenannten Istanbul-Konvention – ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Darin hat sich Deutschland im vergangenen Jahr zu koordinierten und systematischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf allen Gebieten verpflichtet. Unter anderem schreibt das Übereinkommen vor, Hilfsangebote für Frauen zu verbessern und Menschen über Bildungsangebote für das Problem von häuslicher Gewalt zu sensibilisieren. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar