Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Wibke Brems
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Werner D. •

Frage an Wibke Brems von Werner D.

Sehr geehrte Frau Brems,

mit Interesse verfolge ich die Bemühungen der Bundes- und Landesregierung den CO2-Ausstoß zu verringern. Unter anderem als Lenkungswerkzeug wird es eine CO2 Bepreisung geben. Dies soll dazu führen, das u. a. im Gebäudesektor klimafreundlichere bis klimaneutrale Emissionen erreicht werden.

Wenn ich Sie zitieren darf: "Ein dynamisch ansteigender Mindestpreis sorgt für wirksamen Klimaschutz, indem klimafreundliche Investitionen kontinuierlich gegenüber klimaschädlichen Alternativen attraktiver werden. "
(Quelle: https://gruene-kreisgt.de/2019/06/co2-einen-preis-geben-und-energiegeld-an-die-buergerinnen-auszahlen/ )

Ich möchte jedoch darauf aufmerksam machen, das Deutschland ein Land der Mieter*Innen - und nicht der Häuslebesitzer*Innen ist:
2018 waren 57 % der Haushalte im Mietverhältnis!
(Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237719/umfrage/verteilung-der-haushalte-in-deutschland-nach-miete-und-eigentum/ )

In Deutschland werden die Heizkosten vollständig auf die Mieter*Innen umgelegt. Diese haben jedoch keine Möglichkeit alternative oder umweltschonendere Heizenergie zu bestellen. Dies liegt allein im Ermessen der Vermieter*Innen.

Damit läuft eine Lenkungswirkung der CO2 Bepreisung bei 57% der Haushalte in Deutschland ins Leere.
Nur wenn die CO2 Bepreisung aus den Heizkosten heraus gerechnet wird und nicht auf die Mieter*Innen umlenkbar ist, kann eine Lenkungswirkung hier erzielt werden.
Zitat: „Um soziale Verwerfungen zu vermeiden und die Akzeptanz für eine CO2-Bepreisung sicherzustellen sollen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Energiegeld an die Bürger*innen zurückgezahlt werden.“
(Quelle: https://gruene-kreisgt.de/2019/06/co2-einen-preis-geben-und-energiegeld-an-die-buergerinnen-auszahlen/ )

Vermieter*Innen kaufen Heizöl, legen die Kosten auf die Mieter*Innen um.
Vermieter*Innen, die namentlich die Energie eingekauft, aber die Kosten weiter gegeben haben erhalten eine Rückzahlung?
Wie stehen Sie dazu?

Grüße

Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Danninger,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Sie haben vollkommen Recht, dass Mieter*innen, ihre Wärmeversorgung bislang noch zu wenig beeinflussen können, man spricht hier auch vom Mieter-Vermieter-Dilemma. Dies betrifft insbesondere Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten, wo weder ein Umzug in eine andere Wohnung in Frage kommt, noch Vermieter*innen bei Neuvermietung Nachteile durch wenig klimafreundliche und im Betrieb teure Heizungssysteme befürchten müssen. Anders würde ich die Situation hingegen in Gegenden beurteilen, in denen kein Mangel an Wohnraum besteht. Hier dürfte ein steigender CO2-Preis und damit steigende Heizkosten, den Modernisierungsdruck auf die Vermieter*innen merklich erhöhen, auch wenn sie nicht direkt von diesen Kosten betroffen sind wirkt sich ein steigender CO2-Preis direkt auf die Attraktivität dieser Wohnungen aus.

Mieter*innen mit Gasetagenheizungen können auch heute schon ihren Gasanbieter frei wählen und so zum einen Kosten sparen oder sich bewusst für ein klimafreundliches Gasprodukt entscheiden, welches (anteilig) aus Biogas besteht oder bei welchem die anfallenden CO2-Emissionen kompensiert werden.

In unserem Grünen Konzept der CO2-Bepreisung kombiniert mit dem Energiegeld als Pro-Kopf-Rückzahlung, würden absehbar Mieter*innen überproportional entlastet. Das Energiegeld würden nicht, wie von Ihnen angenommen, diejenigen erhalten, bei denen die CO2-Bepreisung angefallen ist, hier also die Vermieter*innen, sondern alle Bürger*innen unseres Landes. Eine vollständige und gleichmäßige Rückverteilung der zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung käme all denjenigen zugute, die einen klimaschonenderen Lebensstil pflegen als der Durchschnitt. Hierzu dürfte die überragende Mehrheit der Mieter*innen gehören. Auch wenn in vielen Mehrfamilienhäusern noch eine wenig klimafreundliche Wärmeversorgung installiert ist, ist die beheizte Wohnfläche pro Kopf in Mietwohnungen im Durchschnitt deutlich geringer als bei Eigenheimbesitzer*innen. Auch ist die PKW-Besitzquote von Mieter*innen deutlich niedriger als die von Eigenheimbesitzer*innen. Der Großteil der Mieter*innen hat daher einen unterdurchschnittlichen CO2-Fußabdruck und würde daher von unserem Energiegeld profitieren.

Auch wenn wir unsere Idee der CO2-Bepreisung und des Energiegelds nicht durchsetzen konnten, bin ich froh, dass es den Grünen im Rahmen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat gelungen ist, zukünftig zumindest die zusätzlichen Einnahmen aus dem nun höheren CO2-Preis über eine Senkung der EEG-Umlage vollständig an alle Bürger*innen zurück zu verteilen. Auch wenn dies noch nicht das von uns geforderte Energiegeld ist: Von niedrigeren Strompreisen profitieren Mieter*innen genauso wie Eigenheimbesitz*innen!

Für uns GRÜNE stand immer fest, dass eine CO2-Bepreisung alleine, so wichtig sie ist, viele Probleme der Energiewende nicht wird lösen können und nicht ausreichen wird, um die Klimaziele zu erreichen. Wir haben daher stets gefordert, die Einführung mit weiteren wirksamen Maßnahmen zu begleiten. Um die Situation für Mieter*innen zu verbessern fordern wir u.a. ein Programm „Faire Wärme“, mit welchem energetische Sanierungen in Mehrfamilienhäusern warmmietenneutral realisiert werden könnten.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen wird deutlich, wie unser Konzept einer sozial gerechten CO2-Bepreisung ausgestaltet werden würde und warum dies so wichtig ist.

Herzliche Grüße

Wibke Brems

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