Frage an Werner Zuse von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zuse,
wie steht die BüSo zum Nichtraucherschutz bzw. zum Rauchverbot in Gaststätten?
Sehr geehrter Herr Krämer,
ich selber bin Nichtraucher. Trotzdem bin ich der Meinung, dass jeder Wirt selbst entscheiden soll, ob sein Lokal für Raucher, Nichraucher oder beide geöffnet sein sollte. Existieren mehrere Räume in seinem Lokal, kann man ja diese als Raucher- oder Nichttraucherräume deklarieren. Falls das Lokal nur einen Raum besitzt, dann soll der Wirt selbst entscheiden, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sein will. Dies muß außen erkennbar sein. Jeder Besucher trifft dann auch selbst die Entscheidung, ob er in ein Raucher oder Nichtraucherlokal eintreten will.
Herzlichst Werner Zuse
PS: Dies ist meine Meinung, die Büso kümmert sich um wichtigere Probleme.