Frage an Werner Meier von Domenik F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Meier,
welche Meinung vertreten Sie zu den Nebentätigkeiten unserer Parlamentarier? Sind diese grundsätzlich gerechtfertigt oder sollten sich unsere Volksvertreter nicht voll und ganz auf ihr Mandat konzentrieren?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik F.
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen. Der Umfang der Nebentätigkeiten vieler Abgeordneter führt zwangsläufig zu Abstrichen bei ihrer parlamentarischen Aufgabenerledigung. Viele Abgeordnete nutzen ihr politisches Mandat, um sich lukrative Nebentätigkeiten zu beschaffen. Mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.
Der größte Schaden für unsere Demokratie jedoch entsteht dadurch, dass ein Großteil der Nebentätigkeiten im Dunstkreis des Lobbyismus oder gar der Korruption anzusiedeln ist. Aus guten demokratischen Gründen wollen wir die Regelungen der Nebentätigkeiten für Parlamentarier und zur Abgeordnetenbestechung deutlich verschärfen. Abgeordnete dürfen ausschließlich eine früher ausgeübte Tätigkeit in angemessenem Umfang fortführen. Die AfD legt bereits heute im § 19 Absatz 2 der Satzung für ihre eigenen Mitglieder strenge Regelungen fest. Ferner setzen wir uns für ein Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein, das vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien standhält. Das Ziel ist, den Lobbyismus zu kontrollieren, die Transparenz der Nebentätigkeiten herzustellen und die Arbeitsqualität des Parlaments zu sichern.
Als Leiter des Bundesfachausschuss Demokratie, Grundwerte und Europa ist mir die Thematik sehr wichtig.
Viele Grüße
Werner Meier