Frage von Norbert K. • 11.09.2005
Frage an Werner Lahann von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kittler,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß
Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske
Antwort von Werner Lahann FAMILIEN-PARTEI • 12.09.2005
Sehr geehrter Herr Kuske.
Zu so speziellen Themen gibt es im Wahlprogramm der Famlien-Partei keine Aussagen. Wir stehen auf dem Boden des geltenden Rechts.
Mit freundlichem Gruß
W. Lahann