Frage an Werner Krickel von Lutz F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Krickel,
folgende 2 Fragen sind für mich und meine Wahlentscheidung von Bedeutung:
Wie stehen Sie zur zukünftigen Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen?
Wie Sie veilleicht verfolgt haben, ist die bisherige Regelung über die Abschaffung der Kombinationsfahrzeugzulassung aufgehoben. Nun droht eine Besteuerung nach Hubraum, und dies für Fahrzeuge, die vom Fahrgestell her mit LKW gleichzusetzen sind.
Ich fahre ein Fahrzeug, welches mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet ist.
Bis 2009 gilt ein ermäßigter Steuersatz für Flüssiggas. Für den Alternativtreibstoff Erdgas gilt diese Ermäßigung bis 2020.
Werden Sie sich dafür einsetzen, hier Flüssiggas und Erdgas gleichzusetzen, um so umweltfreundliche Antriebstechnologien weiter zu fördern?
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Frantzen
Hallo Herr Frantzen,
gerade aus dem (viel zu kurzen) Urlaub mit dem WohnMobil zurück, finde ich Ihre Fragen natürlich sehr spannend. Die neue Betseuerung für Wohnmobile zeigt mal wieder schön, welche unerwünschten "Nebenwirkungen" Steuerpolitik haben kann. Denn natürlich sollten nicht die Wohnmobilisten geroffen werden, sondern die schweren Geländewagen (SUV) über 2,8 to. Ich glaube schon, dass der vielfältige Protest der Camper hier zu einer kurzfristigen vernünftigen Lösung führen sollte.
Mittel- bis langfristig sollte sich die Besteuerung des Automobils vor allem an ökologischen Kriterien orientieren, also Schadstoffausstoß, Kraftstoff- und Ressourcenverbrauch. Erd- und Flüssiggas würden dann sicher weniger besteuert werden als Benzin und Diesel, aber mehr als etwa Planzenöl. Eine solche "Umsteuerung" sollte bis zum Jahr 2009 erfolgt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Krickel