Frage an Werner Graf von Soden-Fraunhofen von Lisa und Kathy R10b Heinrich-Behnken S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr von Soden-Fraunhofen,
Wie ist Ihre Meinung zu der Behauptung, dass der Einlass ab 18 Jahren in öffentlichen Diskotheken gerechtfertig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa, Kathy, Johanna und Katja aus der R10b der Heinrich-Behnken Schule
Hallo Ihr vier junge Damen,
wenn ich Eure Frage richtig verstanden habe: Ich bin der Meinung, dass man das Jugendschutzgesetz, das ich Euch wohl nicht erklären muss, beachten muss. Mit schriftlicher Genehmigung der Eltern und in Begleitung eines Erwachsenen können ja heute schon Jüngere in die Disco. Warum ich das für richtig halte? In Discos trifft man ja nicht nur liebe und nette Leute, sondern auch solche, die Drogen verkaufen möchten, und vor denen müssen die Eltern Euch schützen (mal abgesehen von dem übermäßigen Lärm, der Eure zarten Ohren schädigt). Das gehört zum Erziehungsauftrag von Eltern. Am besten wäre es, wenn ein Elternteil mitkäme in die Disco, aber dazu werdet Ihr Eure Eltern wohl kaum bewegen können, nicht einmal mit Ohrenschutz!
Zu Eurer Information: Unser jüngster Sohn ist 20 Jahre alt, Ich bin also mit dem Problem Disko-Besuch unter 18 noch ganz gut vertraut.
Freundliche Grüße
Dr. von Soden-Fraunhofen