Frage an Walter Bauer von Horst T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bauer,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen.
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die besondere Altersgrenze für Feuerwehrbeamte -und damit indirekt auch für tarifbeschäftigte Feuerwehrleute- wieder auf 60 Jahre festgesetzt wird ?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage - wie in Bayern beriets geschehen und in NRW vorgesehen - wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrbeamten hinsichtlich der Regelungen ( Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr) für die Altersgrenze, Heilfürsorge, Dienstkleidung, Versorgung und Feuerwehrzulage den Polizeibeamten gleichgestellt werden, beri denen die Voraussetzung "Einatzdienst" nicht gestellt wird.
4. Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 auch in Baden-Württemberg wie z.B. in NRW und Bayern geschehen im Feuerwhergesetz umgesetzt wird und hauptamtliche feuerwehrtechnische beschäftigte verbeamtet werden ?
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz dahin gehend geändert wird, dass wie z.B. in Bayern in Gemeinden ab 50.000 Einwohner eine Ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Tüttelmann
Sehr geehrter Herr Tüttelmann,
vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne gehe ich darauf ein. Ich kann die Fragen 1-3 mit Ja beantworten. Die Fragen 4 und 5 kann ich ad hoc nicht beurteilen.
Da würde ich gerne die einzelnen Argumente kennen und abwägen.
Mit freundlichem Gruß
Walter Bauer SPD