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Volkmar Klein
CDU
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Frage von Heinz H. •

Frage an Volkmar Klein von Heinz H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich habe hier ein paar Frage zum TTIP, dem
EU-US-Konzernfreihandel-Abkommen:
1.) Sind Sie für dieses Abkommen? Was sind die Gründe für Ihre
Entscheidung? (Das geleakte Abkommen: http://bit.ly/13JPyCJ "Leaked EU Policy Papers Show TAFTA/TTIP´s Huge Challenges -- And Some Subtle Signals", Impressum: http://bit.ly/1CPBu9Q )

2.) Was halten Sie von der Vorstellung private Sondergerichte einzurichten?
Sollte ein Ausschuss mit solchen Ideen das Abkommen verhandeln dürfen?
3.) Wie stehen Sie dazu, dass Abkommen hinter verschlossenen Türen
verhandelt werden?
4.) Würden Sie einem Abkommen zustimmen, damit Handelshemnisse wie das
Verbot von Gentechnik, giftigen Chemikalien, hochriskanten
Finanzspekulationen oder Hormonfleisch abgeschafft werden?
Quelle zu 2., 3. und 4. http://bit.ly/1JTRvxg "Brüsseler Kehrtwende beim TTIP"
und
http://bit.ly/1gi0xY4 "TAFTA / TTIP - die große Unterwerfung"

5.) Sind Sie der Meinung, dass ein Abkommen dieser Art zu mehr Wohlstand
für die Mehrheit des Bundesbürger führt? (Wissenschaftliches Papier dazu: http://bit.ly/1HfZ8Nt "The
Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership:
European Disintegration, Unemployment and Instability"
)

7.) Halten Sie es für richtig, dass die Bundesregierung Propaganda für
das Abkommen macht? (Behauptung hier: http://bit.ly/1wvUzFz )

8.) Ist Ihnen das nächste Abkommen TiSA bekannt, welches auf weitere
Aushöhlung des Datenschutz ausgerichtet ist (Informationen zu http://bit.ly/1GQReab "Handelsabkommen TiSA könnte nationale Datenschutzbestimmungen
aushebeln")?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hiekmann,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich beantworte sie der Reihe der nach:

1. Ich unterstütze die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Meiner Einschätzung nach bietet TTIP für Europa, und besonders für Deutschland las Exportnation eine große Chance. Durch TTIP würde der weltweit größte Binnenmarkt mit 800 Mio. Menschen entstehen. Gemeinsam erwirtschaften die USA und die EU fast 50 Prozent des weltweiten BIP und generieren ein Drittel des weltweiten Handels. Die USA sind der wichtigste Handelspartner Deutschlands außerhalb der EU. Eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie schätzt den Wachstumsimpuls durch TTIP für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zehn Jahre nach Abschluss eines umfassenden Abkommens auf rund 119 Milliarden Euro pro Jahr (d.h. ein Wachstumseffekt von 0,5 Prozent) auf europäischer Seite und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite (Wachstumseffekt 0,4 Prozent). Allein in Europa könnten bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Zwar kommen verschiedene Studien zu teils variierenden Ergebnissen hinsichtlich der konkreten wirtschaftlichen Effekte. Dies hängt unter anderem mit den unterschiedlichen zugrunde liegenden Annahmen etwa zum Ambitionsniveau eines Abkommens oder zur Höhe der verbleibenden Zölle zusammen. Im Ergebnis kommt jedoch die deutliche Mehrheit der Studien zu dem Ergebnis, dass TTIP signifikante Wohlstandsgewinne auf beiden Seiten des Atlantiks bringt.
Besonders auch für viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland bietet das Abkommen große Chancen: Durch den Abbau von Zöllen und anderen unnötigen Handelshemmnissen können hohe Kosten eingespart werden. Dazu habe ich mich bereits in meinem Informationsblatt geäußert.
Unabhängig von positiven wirtschaftlichen Impulsen bietet TTIP vor allem auch die Chance, unseren hohen westlichen Standards (z.B. in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz) weltweit Geltung zu verschaffen. Damit kann TTIP Vorbildcharakter für andere internationale Abkommen entwickeln.

2. Schiedsgerichte und -verfahren zur Schlichtung von Handelsstreitigkeiten werden in TTIP und CETA nicht neu eingerichtet, sondern haben sich bereits in jahrzehntelanger Praxis bewährt. In der Vergangenheit haben insbesondere auch deutsche und europäische Unternehmen diese Möglichkeit zur Konfliktbeilegung genutzt. Allerdings werden im Rahmen von TTIP die Regelungen für Schiedsverfahren und ihre Transparenz verbessert werden.

3. Für die Regelung der internationalen Handelspolitik der EU-Mitgliedstaaten ist die EU verantwortlich. Das Verhandlungsmandat für das TTIP-Abkommen liegt damit auch bei der EU-Kommission. Allerdings stimmt die Kommission sich laufend in einem beratenden Ausschuss mit den EU-Mitgliedstaaten ab und informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten über den Verhandlungsprozess. Die Bundesregierung gibt wiederum regelmäßige Informationen an den Deutschen Bundestag. Damit ist gewährleistet, dass alle demokratisch legitimierten Institutionen über aktuelle Entwicklungen informiert sind. Zudem wird das Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen nur in Kraft treten, nachdem das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Auch dadurch ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle sichergestellt.

4. Im Textentwurf des TTIP-Abkommens ist ausdrücklich festgehalten, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls wie z.B. Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz nationale Aufgabe sind und dies auch bleiben werden. Das bestehende hohe europäische Schutzniveau in verschiedenen Bereichen steht dabei nicht zur Disposition. Die EU wird hierzu auch keines ihrer Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Auch die Anforderungen der EU an die Zulassung und die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, werden sich infolge der TTIP-Verhandlungen nicht verändern.
5. und 7. Ja, aus den in 1. genannten Gründen und halte es deshalb auch für richtig, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen unterstützt.
8. Ja, es ist mir bekannt, dass Verhandlungen zu TiSA stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Klein MdB

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