Frage an Volker Weil von Christine B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Weil,
mir ist es wichtig, von Ihnen als Kandidatin in meinem Wahlkreis Folgendes von Ihnen zu erfahren:
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses
Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und
Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven
Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen
Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von
Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der
Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen
Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert
werden?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
C. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses
Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Antwort: Im Falle meiner Wahl werde ich mich dafür einsetzen, dass keine Waffen oder Rüstungsgüter, die die Beendigung von Menschenleben zum Zweck haben, in Krisen- oder Kriegsgebiete geliefert werden. Ein Export in befreundete EU-, NATO- und/oder Drittstaaten, die in keine kriegerischen Auseinandersetzungen verwickelt sind und keine undemokratischen Anwandlungen zeigen, soll bestehen bleiben. Auch sollen EU- und NATO-Staaten im Falle einer notwendigen Verteidigung beliefert werden. Dies gilt besonders bei Auslösung des Bündnisfalles gem. Art. 5 der NATO-Charta. Wenn sich jedoch ein NATO-Staat und/oder befreundeter Drittstaat, wie beispielsweise die Türkei, in einem besonders hohen Maße von den allgemeinen demokratischen Grundwerten und denen des NATO-Bündnisses entfernt, wiegt die Aushebelung und ganze oder teilweise Außerkraftsetzung der Demokratie schwerer als die Mitgliedschaft in der NATO. In Folge dessen darf dann auch kein Rüstungsgut mehr in diesen Staat exportiert werden.
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und
Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven
Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Antwort: Die aktuelle Rüstungsexportkontrolle ist ausbaufähig. Der Bundeswirtschaftsminister entscheidet über diese Exporte gemeinsam mit dem geheim tagenden Bundessicherheitsrat, der im Kanzleramt unter dem Vorsitz des Kanzlers/der Kanzlerin ansässig ist. Diese Praxis ist berechtigterweise wenig transparent. In vielen Fällen ist eine konsequente Geheimhaltung notwendig, um die strategische Sicherheit sowohl der Bundesrepublik, als auch ihrer Partner nicht zu gefährden. Dennoch sehe ich auch, dass wir eine gesetzlich klarer geregelte Exportregelung für Rüstungsgüter brauchen, die es Bürgerinnen und Bürgern einfacher macht, Entscheidungen nachzuvollziehen und zu beurteilen. Der Umfang der Restriktionen ergibt sich aus meiner Antwort zu Ihrer Frage 1.
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen
Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von
Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Antwort: Auch hier setze ich die gleichen Exportvoraussetzungen wie in Frage 1 an.
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der
Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Antwort: Bei Vergabe einer Lizenz wird nicht unkontrolliert produziert. Dies wäre nur bei unerlaubter Produktion ohne Lizenz der Fall. Ein Verbot der Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern halte ich nicht für sinnvoll, insbesondere weil wir uns nicht von anderen Staaten abhängig machen dürfen wenn es um unsere eigene Verteidigungsfähigkeit geht; darüber hinaus trägt die Rüstungsindustrie auch zu technischen Innovationen bei, die in einem signifikanten Umfang auch für zivile Zwecke von Nutzen ist. Auch wenn die Rüstungsindustrie wirtschaftlich nicht die größte Rolle spielt, ist sie strategisch doch von wichtiger Bedeutung.
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen
Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert
werden?
Antwort: Wir Freie Demokraten lehnen staatliche Subventionen und Bürgschaften so weit wie nur möglich ab. Der Staat hat nicht die Aufgabe, der Steigbügelhalter für die Wirtschaft in einzelnen Projekten zu sein, sondern soll die Leitlinien für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft mit einer klugen und vorausschauenden Wirtschaftspolitik setzen, die Chancen durch Initiative bietet.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit in vollem Umfang beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Volker Weil