Volker Pickart
CDU
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Frage von Klemens L. •

Frage an Volker Pickart von Klemens L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Pickart,

die derzeitige Bndesregierung hatte im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen u.a. die Einführung eines § 15b EStG vorgesehen. Das Gesetz ist aber nicht mehr verabschiedet worden. Regelungsinhalt des § 15b EStG war ein Ausgleichs- und Abzugsverbot für Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen. § 15b EStG sollte dann greifen, wenn bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen (Vorliegen negativer Einkünfte) innerhalb der Verlustphase das Verhältnis der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringeden Kpitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 v.H. übersteigt. Diese Regelung hätte dazu geführt, dass die Initiatoren von geschlossenen Fonds (z.B. regenerative Energien) in ihren Beteiligungsmodellen nicht mehr wie bisher Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen in Anspruch nehmen könnten, denn dadurch würde im Erstjahr ein zu hoher Verlust ausgewiesen. Folge wäre, dass die Zielgruppe der Anleger bei derartigen Fonds nicht mehr Investitionen im Inland -z.B. Zeichnung einer Kommanditbeteiligung bei einer Windpark KG- getätigt hätten, sondern z.B. Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds im Ausland gezeichnet hätten.

Folge: Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Nordwestdeutschland (viele Initiatoren von regenerativen Energieprojekten, Auftragsrückgang bei Herstellern und Zulieferern etc.) und andererseits Kapitalabfluss ins Ausland mit steuerfreien DBA-Einkünften. Auch wir beraten etliche Initiatoren und Dienstleister auf dem Gebiet der regenerativen Energien.

Im Endergebnis: Es würde nicht mehr in Deutschland investiert sondern (DBA-steuerbefreit) im Ausland. Damit würde der deutshe Fiskus dann auch endgültig leer ausgehen.

Den derzeitigen Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis Oldenburg habe ich, da ich in Sandkrug wohne, vor geraumer Zeit die Thematik ebenfalls geschildert. Einige haben geantwortet, andere haben sich in Schweigen gehüllt, bei denjenigen, die geantwortet haben, enthielt die Antwort z.T. aber auch nur "heisse Luft". Auch die Antwort der derzeitigen Bundestagsabgeordneten der CDU für den Landkreis Oldenburg muss ich so beurteilen.

Meine Fragen an Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das verhinderte Gesetz nicht in anderer Form wieder auftaucht?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds nicht verschlechtert werden?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das EEG nicht in Frage gestellt wird?

Mit freundlichen Grüßen aus Oldenburg

Klemens Lüke
(Wirtschaftsprüfer-Steuerberater)

Antwort ausstehend von Volker Pickart
CDU