Frage von Kay S. • 14.09.2005
Frage an Volker Pickart von Kay S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Pickert,
die verfassungsmäßigen Zustandigkeiten für die innere und äußere Sicherheit Deutschland sind zwischen Polizei und Militär getrennt geregelt. Die CDU will der Bundeswehr künftig auch Einsatz- aufgaben im Landesinneren zuweisen - dazu be- darf es einer Änderung des Grundgesetzes. Warum kann nicht alles so bleiben, wie es ist ? Im Rahmen der "Amtshilfe" darf die Bundeswehr der Polizei alle ggfs. notwendige Unterstützung doch auch jetzt schon leisten !
MfG
Kay Sachse
Antwort ausstehend von Volker Pickart CDU