Volker Pickart
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Frage von Kay S. •

Frage an Volker Pickart von Kay S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Pickert,
die verfassungsmäßigen Zustandigkeiten für die innere und äußere Sicherheit Deutschland sind zwischen Polizei und Militär getrennt geregelt. Die CDU will der Bundeswehr künftig auch Einsatz- aufgaben im Landesinneren zuweisen - dazu be- darf es einer Änderung des Grundgesetzes. Warum kann nicht alles so bleiben, wie es ist ? Im Rahmen der "Amtshilfe" darf die Bundeswehr der Polizei alle ggfs. notwendige Unterstützung doch auch jetzt schon leisten !
MfG
Kay Sachse

Antwort ausstehend von Volker Pickart
CDU