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Frage von Marcus S. •

Frage an Volker Mosblech von Marcus S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Mosblech,

ich habe heute versucht Betreuungsgeld zu beantragen.

Ich erhielt die Auskunft, dass Kinder ab dem Geburtsdatum 01.08.2012 nur zur Förderung kommen. Mein Sohn ist am 24.05.2012 geboren.

Im § 16 (5) SGB VIII steht:

"Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."

Mein Kind IST zwischen eins und drei! Sie sind doch Jurist, und ich verstehe nicht viel davon, aber das SGB VIII ist doch ein GESETZ, warum darf sich meine Stadt nicht an das GESETZ halten? Oder gibt es da wieder vom Gesetzgeber Winkel und Ecken, die keiner durschaut, damit wir das Betreuungsgeld nicht bekommen.

Haben Sie dem Stichtag zugestimmt? Wenn ja WARUM?

Wenn ich das richtig verstehe bekommt doch aktuell annähern KEINER dieses Betreuungsgeld?
War nicht Hintergrund des Vorstoßes die Kinder aus den Kitas zu halten, weil es zu wenig Plätze gab/gibt?

Ich bin ehrlich gesagt fassungslos und zum Abbau meiner Politikvedrossenheit trägt es nicht bei, mich so veräppelt zu fühlen.

Marcus Straube

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