Frage an Verena Niebel von Walther M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Niebel,
wie ich erfahren habe, sind Sie und Ihre Partei dafür das Hamburger Hundegesetz zu kippen. Daher möchte ich mich mit meiner Frage an Sie wenden.
Seit April 2006 fühle ich mich als Hundehalter wie ein Aussetziger. Der tägliche Spaziergang mit meinem kleinen, 7 Jahre alten Rüden ist in letzter Zeit immer mehr zum regelrechten Spießrutenlauf geworden. Er hört aufs Wort und springt keine Jogger an. Doch sobald ich ihn zwischendurch laufen lasse, werde ich angeraunzt „Leinen Sie verdammt noch mal Ihren Köter an!“. Menschen drohen, mir den BOD auf den Hals zu hetzen oder meinen, mich mit allerhand Unflätigkeiten beschimpfen zu dürfen. Ich vermute, die CDU und SPD planen, Hamburg zur „hundefreien“ Stadt machen zu wollen. Ich frage mich, warum das so ist.
Ich fühle mich ohnmächtig, möchte aber als Witwer auch nicht auf meinen einzigen Begleiter verzichten. Wie kann mir die FDP helfen ?
Danke für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Walther Mentz
Sehr geehrter Herr Mentz,
die von Ihnen geschilderten Situationen sind mir als Hundehalterin durchaus vertraut. Auch ich werde häufig von Mitbürgern darauf aufmerksam gemacht, dass in Hamburg Leinenzwang gilt. Dies geschieht auch dort, wo geprüfte Hunde frei laufen dürfen.
Hier zeigen sich die Folgen eines Gesetzes, dass entgegen Expertenrat und ohne jede Notwendigkeit geschaffen wurde um davon abzulenken, dass Behörden bei der Durchsetzung von Auflagen versagt haben. Es gab immer nur ein Vollzugsdefizit und kein Gesetzesdefizit!
Es gibt viele gute Gründe für die FDP und für mich,diesen Unsinn zu beenden.
Das Hamburger Hundegesetz zwingt jeden Hundehalter dazu, sich gesetzeswidrig zu verhalten: Entweder verstößt er gegen das Tierschutzgesetz, welches eine artgerechte Haltung vorschreibt. Da Hunde Lauftiere sind, gehört dazu täglich ausreichend Freilauf. Oder er verstößt gegen das Hundegesetz was eben diesen Freilauf – von wenigen Ausnahmen abgesehen- verbietet. Hinzu kommt, dass in jedem Bezirk unterschiedliche Regelungen getroffen wurden, so dass keine Rechtssicherheit besteht, was genau wo erlaubt ist. Dieser Zustand erinnert an Kleinstaaterei und ist in Zeiten, wo über einen Nordstaat und Vereinheitlichung durch länderübergreifende Regelungen nachgedacht wird, innerhalb eines Stadtstaates völlig unverständlich.
Das Hamburger Hundegesetz ist ein Novum in der Gesetzgebung: Normalerweise gilt für jeden eine Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass jedem Bürger unterstellt wird, dass er sich gesetzestreu verhält bis das Gegenteil bewiesen ist. Nicht so beim Hundegesetz. Hier wird jeder Hundehalter unter Generalverdacht gestellt bis er das Gegenteil bewiesen hat.
Durch die zusätzliche Registrierung wurde eine völlig überflüssige Bürokratie geschaffen die sowohl den Hundehalter als auch den Staat unnötig Geld kostet.
Es werden zusätzlich Daten erhoben und gespeichert.
Jeder Hundehalter kann ohne Grund vom BOD zwecks Feststellung der Personalien von Hund und Halter festgehalten werden bis die Chipdaten bestätigt wurden.
Weiterhin besteht für leinenbefreite Hund-Haltergespanne die Verpflichtung zur Mitführung eines Personalausweises. Grundsätzlich gibt es diese Pflicht sonst nicht in Deutschland.
Dieses Gesetz greift massiv in Bürgerrechte ein und ist auch aus diesem Grund völlig inakzeptabel.
Die FDP wird sich deswegen auch nach der Bürgerschaftwahl, insbesondere bei Koalitionsverhandlungen dafür einsetzen, dass dieses Hundegesetz abgeschafft wird.
Ich hoffe, dass eine veränderte Gesetzgebung langfristig auch in der Bevölkerung wieder zu einem entspannten Miteinander von Menschen mit und ohne Hund führt.
Um dieses zu unterstützen halte ich es für nötig, dass Menschen schon frühzeitig an den richtigen Umgang mit Hunden gewöhnt werden. Ich setze mich dafür ein, dass Projekte wie „Klassenhund“ oder Besuche von Hunden im Unterricht stärker gefördert werden.
Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet habe, ansonsten stehe ich Ihnen für Nachfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihre Verena Niebel