Frage an Vanessa Verstegen von Wolf H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Verstegen,
ich frage Sie wegen der überregionalen Bedeutung des Themas.
Ich freue mich, dass Sie sich zu einem generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen in Gaststätten und Kneipen bekennen (siehe Kandidatencheck).
Was würden Sie bei einer Regierungsbeteiligung der CDU tun, um Ihre Parteifreunde von dieser konsequenten Lösung zu überzeugen, deren Vorteile nicht zu übersehen sind, z.B.:
- Schutz aller Beschäftigen (auch der in Kneipen) vor gesundheitsgefährdenden Substanzen
- Rückgang der Herzinfarktraten
- Keine Wettbewerbsverzerrungen
- Einfache, klare Kontrollmöglichkeit
Übrigens ist Ihre Behauptung falsch, dass in Einraumkneipen bis 75qm das Rauchverbot gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig sei.
Das BVerfG hat 2008 lediglich gerügt, daß es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Einraumgaststätten rauchfrei zu sein haben, aber Mehrraumgaststätten Raucherräume einrichten dürfen.
Das BVerfG hat ausdrücklich betont, dass ein generelles Rauchverbot in allen Betrieben, also auch Kneipen, verfassungskonform wäre.
Quelle: Urteil Bundesverfassungsgericht vom 30.07.2008
Link: www.bundesverfassungsgericht.de
Mit freundlichen Grüßen