Frage an Uwe Zipfel von Rainer S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zipfel,
mich als aktiver Soldat interessiert ihre Auffassung zum Thema „Versorgungsausgleichsregelungen unter Berücksichtigung der besonderen Altersgrenze“.
Konkret bedeutet das für mich, dass der Abzug des Versorgungsausgleichs bereits mit Erreichen der für mich "angeordneten" besonderer Altersgrenze geschieht obwohl meine Ex-Partnerin Leistungen erst mit Erreichen ihres Rentenalters bezieht.
Halten Sie die Ungleichbehandlung für Soldaten und Beamte mit besonderer Altersgrenze für gerecht? Wenn ja, wie würden Sie bei einem eventuellen Einzug in den Bundestag aggieren?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheel
Hallo,
Danke, dass Sie sich mit Ihrem Problem an mich wenden. Da ich allerdings noch zu wenig mit der Materie betraut bin möchte ich mich auf die Kernaussage beschränken, dass es viele Positionen gibt, die eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern mit sich zieht. Dies gilt es zukünftig zu bereinigen bzw. anzupassen, damit von einer gerechteren Verteilung gerae die Basis auch zukünftig auskommt.
Übrigens kandidiere ich für den Bundestag.
Gruß
Uwe W. Zipfel