Der Anschluss- (sprich Abgabezwang) für (genutztes) Wasser scheint wegen der Wasserknappheit auch im Hinblick auf Eigentumsrechte anachronistisch. Bitte schildern Sie, wie Sie das ändern wollen.
"Das Umweltministerium erarbeitet gerade ein Konzept für den Umgang mit Niedrigwasser.
'Selbstverständlich müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, Wasser zu sparen'
[Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) ] ..."
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser
https://anwalt-und-kommunalrecht.de/anschluss-und-benutzungszwang-im-gemeinderecht
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf
siehe Mehrfachnutzung von Wasser durch Eigentümer*in:
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=208275&template=seite_ovg_pressemit
mgriepentrog.de/wasser/Presseerkl_Briesensee.pdf
wasser-in-buergerhand.de/nachrichten/2007/brandenburg_anschlusszwang_lieberose.htm
umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/kleinklaeranlagen
klaeranlagen-vergleich.de/images/pdf/kleinklaeranlagen-ratgeber.pdf
Die Wasser- und Abwasserzweckverbände gehören meiner Meinung nach viel stärker reglementiert und kontrolliert. Dies beginnt u.a. damit, dass alle Gehälter der Geschäftsführer und Abteilungsleiter offen zu legen bzw. vertretbare Obergrenzen festzulegen sind.
Ein Anschluß- und Benutzerzwang muß meiner Meinung nach immer dann auszuschließen sein, wenn ein Bürger sich dazu bereit erklärt selbst eine Kleinkläranlage zu bauen und zu unterhalten. Grundvoraussetzung muß jedoch ein verbindlicher - von den Behörden auch zu kontrollierender - Wartungsvertrag sowie eine wiederholende Dichtigkeitsprüfung sein.
Wasser muß möglichst regional vor Ort genutzt und auch versickert / wieder in den Boden oder die Oberflächengewässer eingebracht werden. Lange Transportwege sind zu vermeiden.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass dem Bürger in Bezug auf sein Wasser wieder eine viel höhere Autonomie zugesprochen wird. Der Einfluß der Wasserzweckverbände ist dringend zu begrenzen.