Frage an Uwe Schmidt von Sylke M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schmidt, ihre Partei hat gerade im Bundestag dem Fracking- Gesetz mit über 90 Prozent ihrer Stimmen zugestimmt. Wie stehen Sie dazu? Können Sie verhindern, daß die ersten Türme hier, in unserer wundervollen, touristisch aufstrebenden Landschaft stehen??
Danke schon jetzt für Ihre Antwort, Sylke
Sehr verehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Das Fracking-Gesetz liegt in der Zuständigkeit des Bundestages. Ich begrüße die Entscheidung, dass es künftig eine doppelte Sperre gegen das sogenannte unkonventionelle Fracking gibt. Erstens, ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben, andernfalls besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zweitens haben - als zweite Absicherung - die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit, diese Probebohrungen zu untersagen.
Die Landesregierung hat sich um Koalitionsvertrag zur 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages darauf Geeinigt, den Einsatz von Fracking-Technologien mit umweltgefährdenden Stoffen abzulehnen.
Die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers müssen absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben. Diese Prämissen wurden umgesetzt. Das Gesetz regelt wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Schmidt MdL