Frage an Uwe Gewiese von Hans-Georg F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gewiese,
können Sie mich bitte über den aktuellen Stand zum Thema "Alterspräsident" des Bundestages informieren? Auf Vorschlag von Herrn Lammert soll es da eine Änderung vom ältesten Mitglied des Bundestages zum am längsten im Bundestag vertretenen Abgeordneten geben. Leider hat man in unseren Medien wenig bis gar nichts drüber gelesen. Mich würde das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien und Abgeordneten interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
H. F., 06618 Naumburg
Sehr geehrter Herr F.,
vor der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich mich bei Ihnen für die dabei aufgetretene Verzögerung entschuldigen. Im Moment bin ich aber noch voll berufstätig, so dass sämtliche Anfragen und Termine im Zusammenhang mit meiner Kandidatur nach der Arbeit erledigt werden müssen.
Nun zu Ihrer Frage:
Am 01.06.2017 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu ändern. Somit wird zukünftig das am längsten dem Parlament angehörende Mitglied als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des neugewählten Bundestages leiten, und nicht mehr das lebensälteste Mitglied.
Als Begründung für diesen Schritt wurde angegeben, dass nach der bisherigen (jahrzehntelang gültigen und bewährten) Regel nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein neugewähltes Mitglied des Parlamentes "ohne jegliche Erfahrungen" diese konstituierende Sitzung zu leiten habe.
Bei der Abstimmung zu dieser Änderung haben die Grünen dagegen gestimmt, die Linke sich der Stimme enthalten.
Ich werde an dieser Stelle keine Wertung des gefassten Beschlusses im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Einzug der Alternative für Deutschland in den 19. Deutschen Bundestag vornehmen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mögen sich in dem Zusammenhang ein eigenes Urteil zu den Beweggründen der Regierungsparteien bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gewiese