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Uwe Feiler
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Frage von Thomas B. •

Frage an Uwe Feiler von Thomas B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Feiler,

am 29. November 2018 stimmte der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Tierschutzgesetzes" bezüglich der betäubungslosen Ferkelkastration ab. Der von der Regierungskoalition eingereichte Gesetzentwurf verlängert die Übergangszeit bis zu einem kompletten Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, um entsprechende infrastrukturelle Grundlagen zu schaffen.

Sie haben der Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung zugestimmt. Was sind Ihre Gründe dafür?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2018. Sie möchten wissen, warum die Koalitionsfraktionen die Übergangsfrist bis zum Greifen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration für zwei Jahre verlängert haben.

Als 2013 das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gesetzlich verankert wurde, war die Landwirtschaft durchaus optimistisch, dass sie innerhalb von fünf Jahren eine Umstellung hinbekommt.

Die meisten Landwirte haben darauf gesetzt, nun unkastrierte Eber zu mästen. Dies war mit gravierenden Nachteilen verbunden. Junge Eber sind einfach deutlich unruhiger und untereinander aggressiver als kastrierte Tiere, so dass es oft – und das ganz unabhängig von der Haltungsform – zu erheblichen gegenseitigen Verletzungen auf Grund von Rangkämpfen, Bespringen etc. kommt. Hinzu kommt, dass kleinere Schlachthöfe die Eber nicht zur Schlachtung annehmen, weil es immer Tiere darunter gibt, deren Fleisch nicht für den menschlichen Verzehr zu vermarkten ist. Die kleineren Schlachthöfe können dies wirtschaftlich nicht darstellen. Insofern haben nur die sehr großen Schlachthöfe Eber angenommen und den Landwirten dafür aber geringere Preise gezahlt.

Die zweite Möglichkeit ist eine sogenannte Immunokastration, bei der die Geschlechtsentwicklung der Eber durch eine entsprechende Spritze und den Eingriff in das Hormonsystem unterbunden wird. Dies stößt jedoch bei den Verbrauchern auch aus Angst vor Rückständen nicht auf Akzeptanz und wird deshalb vom Handel abgelehnt.

Die letzten beiden Optionen sind die Kastrationsmethoden unter Betäubung. Dabei diskutieren wir zum einen über eine Vollnarkose mit dem Narkosegas Isofluran. Hier gibt es aus Tierschutzsicht das Problem, dass die jungen Ferkel durch die Vollnarkose geschwächt werden, vor allem aber ist dieses Narkosegas in Deutschland noch nicht zugelassen. Das Zulassungsverfahren läuft. Das hat die Politik nicht unmittelbar zu vertreten, weil dies vom Hersteller und den Prüfbehörden abhängt. Letztere sollen natürlich auch ordnungsgemäß prüfen und nicht durch die Politik unter Druck gesetzt werden.
Als weitere Methode wird die Kastration mit Lokalanästhesie diskutiert. Hier wird aber vielfach eine wirksame Schmerzausschaltung bezweifelt bzw. ist noch nicht erforscht. Beide Verfahren haben zudem den Nachteil, dass sie kostenintensiv sind, weil nach bisherigem Rechtsstand die Betäubung nur durch den Tierarzt erfolgen darf.

Das Verbot zum derzeitigen Zeitpunkt hätte das Ausscheiden fast aller bäuerlichen Betriebe in Deutschland, die sich auf Erzeugung von Ferkeln spezialisiert haben, bedeutet. Die Ferkel für die Schweinemast in Deutschland hätten dann im Wesentlichen aus anderen Ländern importiert werden. Deshalb hat sich die Koalition dazu entschlossen, die Übergangszeit zu verlängern.

Sobald in den nächsten Monaten Isofluran zugelassen sein wird, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht, die Isofluran-Betäubung selbst durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und mit dem Medikament umgehen können.

Sie können versichert sein, dass es nach den zwei Jahren keine Verlängerung der Übergangsfrist mehr geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler

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