Frage an Uwe Driest von Hardy W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Driest,
ich arbeite in einem grossen Bücherprojekt mit starkem sozialen Engagement in 18519 Jeeser. Das Verkehrsamt Grimmen / Stralsund hat uns nicht genehmigt, 2 Schilder an der B96 anzubringen, die ein Hinweisschild auf unser "Haus der 100 000 Bücher" darstellen. So können seit diesem gesamtensommer keine Touristen unser Projekt finden. Da wir abseits der Touristenzone leben, viele Reisende aber die B96 nutzen, um zu den Inseln zu kommen, wurden wir praktisch ökonomisch so schwer getroffen, daß wir mit dem Gedanken spielen unser Projekt aufzugeben. Niemand findet mehr zu uns. Erst kürzlich berichteten uns Besucher unabhängig , dass sie beinahe einen Auffahrunfall verursachten, weil sie keine provisorisch aufgestellte Schilder mehr vorfanden, und so aus Unsicherheit über die Abfahrt Kirchdorf ins Stocken geraten waren : die Argumentation, dass wg. solch einem Schild vermehrte Unfallgefahr bestehe ist also absurd. Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall. auch das "Argument" die auf 80 km/h gedrosselte Zone sei ja keine Anfahrtsstrasse zu unserem Projekt und " Werbung" könne man nicht zulassen, ist ebenfalls völlig absurd, da alle von Norden anfahrenden Autos nur über die B96 zu uns gelagen können. Der ultimativste Hammer des ganzen Hin- und Hers aber liegt darin, dass man unseren ordentlich angemeldeten Buchladen für "kein richtiges Gewerbe" zu erklären versuchte, auch das bedarf hier wohl kienes weiteren Kommentars. Wir fühlen uns durch dieses Desaster stark diskriminiert, zumal auch andere Gewerbetreibende entlang der gesamten Zone unbeanstandet sehr deutliche Hinweisschilder zu ihrem Geschäft haben. Unser widerspruch liegt bereits vor. Wir bitten Sie um eine Antwort und um Beantwortung der Frage hier und per e-mail, ob und wie Sie sich um diese dringende Angelegenheit kümmern möchten
mit freundlichen Grüssen
die Bewohner des Bücherwaldhases in Jeeser
unsere e-mail ist: buecherwaldhaus@web.de
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich meine, ich wäre vor einigen Jahren schon mal bei Ihnen gewesen und hätte kräftig gestöbert.
Zunächst einmal verstand ich nicht, ob das Amt keine Anbringung gestattet oder die Entfernung vorhandener Schilder verfügte?
In der Frage des Gewerbes blieb es ja offenbar beim Versuch, so dass das Argument nicht mehr zählt. Der Versuch lässt allerdings in der Tat Schlüsse auf mangelndes Wohlwollen gegenüber einem Gewerbetreibenden zu.
Was nicht sein kann, ist, dass sie als Einzige kein Schild aufstellen können. Nun ist die gesetzliche Lage an Bundesstraßen zwar sehr restriktiv und lässt m. W. den örtlichen Behörden nur wenige Spielräume, ich frage mich aber auch, ob demzufolge die Grimmener Behörde oder nicht das Straßenbauamt zuständig sind.
Wenn Sie mir Ihre jeweiligen Ansprechpartner nennen, würde ich der Sache in der kommenden Woche einmal nachgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Driest