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Frage von Erwin A. •

Frage an Ute Kumpf von Erwin A. bezüglich Umwelt

Wie stimmen Sie zur Änderung des §66 EEG 2009 ab?

Es wird viel über Umweltschutz, CO² und erneuerbare Energie gesprochen. Der Beschluß des Bundesrates des novellierten EEG zielt darauf ab, §19 Abs. 1 EEG 2009 in die Übergangsregelung des §66 EEG 2009 aufzunehmen. Dadurch würde der Bestandsschutz bei der Vergütung bestehender Biogasanlagen gewährleistet, z.B.: Biogasanlagenpark in Penkun (Amtsgericht Neubrandenburg, Handelsregister HRA 1833) mit 40 eigenständigen Biogasanlagen mit je 500 kw plus Düngemittelwerk. Das ist weltweit einmalig. Es wird Biomasse von ca. 8.000 ha Mais und Gülle von 5.000 Rindern verarbeitet und das in einer strukturschwachen Region. Nur mit solchem Einsatz können wir das Kyoto-Protokoll bis 2012 (Treibhausgasemission um 21% reduzieren) einhalten.

Ca. 100 Millionen € wurden hier investiert. Und die ersten Anlagen funktionieren seit Ende 2007. Da sind Ersparnisse von Kleinanlegern dabei, die ihr Geld in eine zukunftsträchtige, umweltbewußte Technologie in Deutschland investiert haben (nicht in hochspekulative Schrottpapiere). Nebenbei wurden noch Arbeitsplätze geschaffen und ein Absatzmarkt für die Bauern der Region.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Bundestag unterstützen den Antrag um die Gewährleistung der Vergütung bestehender Biogasanlagen zu sichern.
SPD-Fraktionsvorsitzender Kelber organisiert den Widerstand gegen diesen Gesetzesantrag. Wenn H.Kelber obliegt, wird es in Zukunft solche Projekte nicht mehr geben, denn ohne Bestandsschutz gibt es keine Planungssicherheit und ohne Planungssicherheit kein Geld, keine regenerative Energie, keine Zukunftstechnologie, keine Arbeitsplätze! Bestehende Unternehmen werden in die Insolvenz getrieben und ihre Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit und Hartz IV.

Hoffentlich weiß H. Kelber, dass Einsatz für regenerative Energie und Umweltschutz anders aussieht und man so keine Wähler mobilisieren kann ?!?

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aubermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und den darin enthaltenen Neuregelungen zu kombinierten Kleinanlagen im Bereich der Biomassenutzung. Zum Sachstand:

Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt. Diese unterscheiden zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen. Die Sätze für die Kilowattstunde Strom sind nach der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Größenklasse bestimmt und sinken je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist. Bereits im EEG 2004 war nach Paragraph 3 Absatz 2 geregelt, dass Anlagen, die aus gleichartigen Erneuerbaren Energien Strom erzeugen, unter bestimmten Voraussetzungen, als eine Anlage im Sinne der Vergütung zu behandeln sind.

In den vergangenen Jahren haben einzelne Betreiber von Biomasseanlagen ihre Anlagen bewusst modulartig aufgebaut. So erhalten sie eine höhere Vergütung für ihre Kleinanlagen. Das EEG 2004 und der Gesetzeszweck des Paragraph 3 Absatz 2 wurden damit vorsätzlich umgangen. Dieses Vorgehen war bereits damals rechtswidrig und die Betreiber hatten demnach keinen Anspruch auf den erhöhten Vergütungssatz. Die Bundesregierung hat dies im August 2006 auf Antrag des Bundesrates ausdrücklich festgestellt.

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben wir den Missbrauch des Anlagenbegriffes genau geprüft und bestehende Vollzugslücken erkannt. Um ein weiteres Ausnutzen zu verhindern, hat die Bundesregierung mit dem EEG 2009 eine Klarstellung in Paragraph 19 EEG vorgeschlagen. Beide Koalitionsfraktionen haben dem Vorschlag zugestimmt.

Der Bundesrat hat im November 2008 einen Änderungsantrag zum EEG beschlossen, wonach die Anwendung des Paragraph 19 EEG nur für Neuanlagen gelten soll. Die Bundesregierung hat am 30.01.2009 empfohlen, den Ausgang von Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Geltung des Paragraph 19 EEG für bestehende Anlagen abzuwarten.

Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird die SPD-Bundestagsfraktion feststellen, inwieweit das EEG 2009 angepasst werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf