Frage an Ute Kumpf von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Ute Kumpf,
Sie wissen spätestens seit unserem persönlichen Gespräch, dass die Mitarbeiter von Jobcentern beständig sagen, dass sie die Vorgaben von Politikern (laut Recherchen: Vorgaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales) erfüllen - müssen. Ein Gespräch 1 Bundestagsabgeordneten mit 1 Jobcenter kann daran grundsätzlich nichts ändern.
Ich wollte eine Antwort von Herrn Wiefelspütz , weil er für Inneres zuständig ist, aber ich erhielt keine Antwort: Wie wird das Ministerium für Arbeit und Soziales durch Bundestagspolitiker kontrolliert? Gibt es Einspruchsrechte? Sanktionsmöglichkeiten?
Haben die Bundestagspolitiker die Verantwortung dafür, was in den Jobcentern per "Anweisung von oben" geschieht oder sind sie weitgehend machtlos?
Freundliche Grüße Ihre Ines Eck
Liebe Frau Eck,
wie Ihnen ja bekannt ist, leiten sich die Vorgaben für die Arbeitsagenturen und Jobcentern von Gesetzten ab, die von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beraten und diskutiert und mit einer abschließenden Mehrheitsentscheidung verabschiedet werden. Die Finanzierung des Arbeitslosengeldes erfolgt über Steuermittel. Jobcenter sind, ebenso wie wir Politiker, angehalten, mit Steuergeldern sachgerecht umzugehen.
Wie einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sich im persönlichen Umgang mit ArbeitslosengeldempfängerInnen verhalten, unterliegt der Aufsichtspflicht der Verantwortlichen des jeweiligen Jobcenters. Einen klaren Rahmen hierfür bilden die Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Deutsche Bundestag erhält regelmäßig Sachstandsberichte über die Arbeit der Jobcenter. Ein Beispiel hierfür ist der Forschungsbericht "Evaluation der Experimentierklausel nach §6c SGB II". Hierin wurden Wirkungs- und Effizienzanalysen vorgenommen. Im Zentrum steht dabei, mit welchem Erfolg und zu welchen Kosten die Modelle der Aufgabenwahrnehmung des SGB II die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aktivieren und worauf Unterschiede gegebenenfalls zurückzuführen sind.
Generell gilt, dass zwischen den Bundesministerien und dem Deutschen Bundestag und seinen Abgeordneten ein stetiger Austausch stattfindet. In erster Linie sind die parlamentarischen Staatssekretäre hierfür zuständig. Sie sind Mitglieder des Deutschen Bundestages und müssen der(m) beigegebenen Ministerin oder Minister bei der Erfüllung der Regierungsaufgaben unterstützen.
Liebe Frau Eck, wir haben uns schon vielseitig ausgetauscht und ich schätze Ihr Engagement weiterhin.
Trotzdem möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal versichern, dass ich meine Aufgabe als Abgeordnete nicht nur darin sehe über Gesetzesvorlagen zu entscheiden. Bei meiner parlamentarischen Arbeit und bei meiner Arbeit im Wahlkreis beherzige ich immer den Grundsatz, die Alltagstauglichkeit der Gesetze und Entscheidungen in Berlin zu prüfen und mich über die konkreten Folgen kundig zu machen. Vor allem nach der letzten Anfrage, die Sie über abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben, aber hier nicht veröffentlich wurde, bin ich mir nicht sicher, ob Sie nicht alle Politiker pauschal unter den Grundverdacht stellen, am Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht interessiert zu sein. Dies bedaure ich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf