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Ute Kumpf
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Frage von Thomas S. •

Frage an Ute Kumpf von Thomas S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich habe zwei Fragen an Sie.
Erste Frage: Wann kann man erwarten, dass Menschen die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben und dies eintragen ließen (sogenannte "eingetragene Partnerschaft") den Hetero-Ehe gleichgesetz werden? Im Steuerrecht besteht da ja noch ein Unterschied. Sollte man nicht das Ehegattensplitting komplett abschaffen?
Dann wäre Geld für eine Erhöhung des ALG II Satzes da, für eine kostenlose Schulspeisung usw.

Die zweite Frage:

Warum wird bei der SSV ein Unterschied zwischen Alter gemacht und nicht aufgrund des Einkommens? RentnerInnen bekommen eine Vergünstigung, denn es gibt Rentnertickets. Arbeitslose, die oft unverschuldet in so eine Lage kommen, haben weniger Geld und müssen höhere Preise bezahlen! Wann wird das mal geändert? Warum berechnet man das nicht nach Einkommen? Ich sehe keinen Grund, weshalb wohlhabendere RentnerInnen und Studenten- die oft sehr viel einfacher einen Job bekommen als andere- Vergünstigungen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schwarzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarzer,

ich habe mich über Ihre Anfrage gefreut und nehme gerne Stellung dazu. Wie Sie richtig bemerken, bestehen, trotz des Lebenspartnerschaftsgesetzes von 2001, noch zahlreiche Ungleichbehandlungen, die sich sachlich nicht begründen lassen. Vor allem im Steuer- und Erbschaftsrecht herrscht große Diskrepanz.

Dieses Problem ist aber alles andere als neu. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Angleichung des Steuerrechts für eingetragene Partnerschaften ausgearbeitet. Jedoch aufgrund der vorzeitigen Beendigung dieser Legislaturperiode gelangte der Entwurf nicht in die erste Lesung im Bundestag. Mit der CDU/CSU als aktuellen Koalitionspartner ist an eine neuerliche Einbringung des Entwurfs leider nicht zu denken. Ich hoffe aber sehr, dass wir nach der Bundestagswahl 2009 die Möglichkeit bekommen werden, diesen wichtigen Schritt zur Angleichung zwischen Hetero- und Homo-Ehen endlich vollziehen zu können.

Ihre Anregung das Gesetz zum Ehegattensplitting zu überdenken habe ich aufgenommen. Jedoch ist die Umgestaltung beim Ehegattensplitting aus verfassungsrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass durch eine komplette Abschaffung des Splittings, die Berücksichtigung desjenigen Ehegatten, der die Kinder großgezogen hat, verloren ginge und so für soziale Ungerechtigkeiten sorgen würde. Und schließlich haben Selbstständige und UnternehmerInnen viele Gestaltungsmöglichkeiten, um die Wirkungen des Splittings auf andere Art und Weise für sich zu erhalten.

Bezüglich Ihrer zweiten Anfrage zu den Tarifregelungen im Stuttgarter Nahverkehrs muss ich Sie auf die kommunale Ebene verweisen. Die Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr werden auf kommunaler Ebene, zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, den Nachbarlandkreisen und der Verbundgesellschaft beschlossen. Hierzu möchte ich Sie bitten sich an Herrn Manfred Kanzleiter, Vorsitzender SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat, zu wenden, der sicherlich gerne mit Ihnen die möglichen Umgestaltungsmöglichkeiten bei der Tarifordnung des VVS durchspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf