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Frage von Holger Z. •

Frage an Ute Kumpf von Holger Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kumpf,

ich habe drei Fragen:

1. Verstößt die Erweiterung des Afghanistan - Einsatzes nicht gegen das Grundgesetz, weil hier mehr als nur Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr zu sehen sind ?

2. Verletzen bestimmte Machenschaften im Namen der Pressefreiheit nicht immer mehr Persönlichkeitsrechte / Recht auf Privatsphäre. Beispiele: Paparazzi jagen "öffentliche Persönlichkeiten", dringen in private Grundstücke ein, provozieren Schauspieler, lassen Personen auch in Notsituationen nicht in Ruhe (wie Britney Spears),... Muss die Pressefreiheit nicht noch mehr eingeschränkt werden.

3. Können Straftäter nicht noch mehr bei allen Ermittlungskosten zur Kasse gebeten werden, die nötig waren, um Taten aufzuklären.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen !

Mit freundlichen Grüßen

Holger Zschiesche

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holger Zschiesche,

vielen Dank für Ihre Fragen über die Internetseite abgeordnetenwatch.de vom 9. Februar 2008, die ich Ihnen gerne in diesem Schreiben beantworten möchte.

Auf den ersten Blick mag es merkwürdig erscheinen, dass die Sicherheit Deutschlands im entfernten Afghanistan verteidigt wird. Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan beruht auf unserem Bewusstsein für eine gewachsene internationale Verantwortung und unserer Verantwortung für eine kooperative Friedenspolitik. Durch die Globalisierung und fortschreitende Internationalisierung, auch des kriminellen Sektors, kann das öffentliche Gut Sicherheit heute nicht mehr allein national betrachtet werden. Die Vereinten Nationen haben am 12.09.2001, einen Tag nach dem terroristischen Anschlag auf das World-Trade-Center in New York beschlossen, dass es sich hierbei um einen Angriff auf die USA gehandelt hat. Dadurch wurde den USA und seinen Verbündeten, nach Artikel 51 der UN-Charta und den UN-Resolutionen 1368 (2001) sowie 1373 (2001), das Recht zur Selbstverteidigung eingeräumt. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liegt aus diesem Grunde nicht vor. Der Verteidigungsfall besteht solange bis davon ausgegangen werden kann, dass die internationale Sicherheit nicht länger, durch in Afghanistan ansässige terroristische Akteure, gefährdet ist.

Die Operation Enduring Freedom (OEF) wird seit dem Jahr 2001 als Reaktion auf die Terroranschläge des 11.September durchgeführt. Durch OEF konnte die Schreckensherrschaft der Taliban in Afghanistan beendet und der Terrororganisation Al-Qaida ein wichtiges Rückzugsgebiet genommen werden. Deshalb hat die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2002 beschlossen, in enger Abstimmung mit der frei gewähltenafghanischen Regierung das ISAF-Mandat zu implementieren, das den Wiederaufbau mittelfristig gewährleisten soll. Die Bundeswehr leistet – ebenso wie die vielen zivilen Helferinnen und Helfer – in der Nord-Region Afghanistan eine hervorragende Arbeit; eine Arbeit, die sowohl von unseren Partnern als auch von der afghanischen Bevölkerung geschätzt wird.

Es muss allerdings auch sechs Jahre nach Beginn unseres Afghanistan-Engagements konstatiert werden, dass das gute Konzept der Bundeswehr im Norden des Landes nicht einfach auf andere Landesteile übertragbar ist. Es gibt Regionen, in denen die Zurückdrängung der Taliban nach wie vor im Mittelpunkt steht. Denn terroristische Kräfte versuchen weiterhin, die Wiederaufbaubemühungen der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan zu untergraben und das Land wieder zu einer Ausbildungs- und Operationsbasis für den internationalen Terrorismus zu machen. Insbesondere im Süden und Osten des Landes gehen die Taliban nach wie vor gegen afghanische und internationale Sicherheitskräfte und Mitglieder der afghanischen Regierung, aber auch gegen Schulen und Hilfsorganisationen vor.

Afghanistan wird noch für eine lange Zeit auf unsere Hilfe angewiesen sein. Die Bedingung, dass die Weiterführung von OEF nur mit Zustimmung der afghanischen Regierung erfolgen kann, bleibt für mich unverändert bestehen. Das OEF-Mandat gehört nach meiner Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch zur sicherheitspolitischen Komponente unseres gemeinsamen Engagements für Afghanistan. Wir lassen uns dabei von dem Grundsatz leiten: Ohne Wiederaufbau keine Sicherheit; aber auch: Ohne Sicherheit kein Wiederaufbau.

Ausdrücklich unterstütze ich aber die Auffassung, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ihren internationalen Partnern und mit der afghanischen Regierung den zivilen Aufbau massiv ausbauen muss. Neben ein deutlich besseren Finanzierung in Bildung, Rechtsstaat, Polizei und Armee sowie der Hilfen für Frauen muss allerdings aus unserer Sicht die Koordinierung vor Ort deutlich verbessert werden.

Ich hoffe ich konnte Ihre erste Frage ausreichend beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich für die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen etwas mehr Zeit benötige.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf