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Frage von Christof L. •

Frage an Ute Kumpf von Christof L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Frau Kumpf,

zum Jahreswechsel werden die ersten Umweltzonen eingerichtet. Für Stuttgart tritt die Regelung ab 01.März 2008 in Kraft.

Ich besitze ein Wohnmobil Bj. 87 mit Dieselmotor. Das Fahrzeug wird ausschließlich für Urlaubsfahrten genutzt; im Jahr kommen max. 5000-6000 km an Laufleistung zusammen. (Saisonkennzeichen 04/10)
Technisch ist das Fahrzeug sehr gepflegt, (DB) so dass es noch viele Jahre zu benutzen ist.

Im letzten Jahr musste ich bereits eine Erhöhung der Kfz-Steuer um 185% hinnehmen. Ich habe mich über die technischen Möglichkeiten einer Verbesserung der Schadstoffklasse informiert. Leider gibt es für mein Fahrzeug keinen passenden Russpartikelfilter, und nach Aussage verschiedener Hersteller ist auch nicht daran gedacht, entsprechende Filter zu entwickeln.

Wenn nun an meinem Wohnort die Umweltzone zum Tragen kommt, zahle ich zwar Kfz- Steuern, kann mein Fahrzeug aber gar nicht zu meinem Wohnort bewegen. Dies ist z.B. zum packen vor einer Urlaubsfahrt wenig hilfreich.

Für Besitzer ältere Dieselfahrzeuge in den Umweltzonen soll es Ausnahmegenehmigungen geben. Aber nur, wenn der Ersatz eines Fahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen würde oder öffentliche Verkehrsmittel auf Grund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können

Wie sollte solch ein Ausnahmeantrag für mein Wohnmobil, von dem weder meine Existenz abhängt, noch dass ich für Fahrten zum Arbeitsplatz nutze, begründen werden?

Für die Besitzer von Oldtimern, die ja ein ähnliches Problem haben - altes Fahrzeug ohne Nachrüstmöglichkeit, Fahrzeug wird nur für Hobbyzwecke genutzt - hat der Gesetzgeber nachträglich eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung erlassen. Aber was ist mit den Besitzern älterer Wohnmobile, in meinem Fall für ein H Kennzeichen noch 10 Jahre zu jung? Wie soll ein Anwohner solch eine Ausnahme begründen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Ausnahmeregelungen der Umweltzone im Raum Stuttgart vom 6. Januar 2008. Für das von Ihnen beschriebene Fahrzeug, Wohnmobil, Baujahr 1987, mit Dieselmotor gibt es keine bundesweite Ausnahmeregelung.

Die Regelung der Umweltzonen die seit Anfang des Jahres in deutschen Großstädten eingeführt wurden und die ab 1.März 2008 auch in Stuttgart in Kraft tritt, umfasst bestimmte Ausnahmeregelungen. Diese sind jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden von der jeweiligen Kommune selbst festgelegt und sind an bestimmte Vorbedingungen geknüpft. Durch die Nichtnachrüstbarkeit Ihres Wohnmobils erfüllen sie diese. Des Weiteren gibt es eine Allgemeinverfügung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008), nach der: „Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen“ von der Regelung ausgenommen werden können.

Ich möchte Sie also bitten, sich an das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart zu wenden und dort eine Ausnahmeregelung für Ihr Wohnmobil zu beantragen. Hierzu habe ich Ihnen im Anhang den betreffenden Antrag und die Bescheinigung zur Nichtnachrüstbarkeit Ihres Fahrzeuges als pdf-Dokumente eingefügt.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen noch viel Spaß bei den kommenden Reisen in Ihrem Wohnmobil.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf