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Ute Kumpf
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Ute Kumpf von Gerhard S. bezüglich Umwelt

Guten Tag, Frau Kumpf,

ich fahre einen Mercedes, Benziner, der 27 Jahre jung und im besten Zustand ist, dank guter Pflege und Aufwand.
Außerdem habe ich das Merkmal"G" im Schwerbeschädigtenausweis.

Muß ich das Auto jetzt , weil ich damit nicht mehr fahren darf, stilllegen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strübel,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch zum Thema „Umwelt“, konkret zur Plakette für Ihren Mercedes.

Ab dem 1. März 2008 tritt die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft. Sie regelt die Kennzeichnung von Pkw und Nutzfahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung. Damit schafft sie die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten.

Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden keine konkreten Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies kann durch die zuständigen Behörden in den Kommunen erfolgen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, der Verkehr eine wichtige Ursache ist und die Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme im Luftreinhalteplan dieser Kommune festgelegt ist.

Ausgabestellen für die Plaketten sind die Zulassungsbebehörden sowie die für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannten Stellen wie Kfz-Werkstätten, TÜV oder DEKRA. Touristen oder Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, können dort ebenfalls die notwendige Plakette erhalten.

Der Preis der Plakette ist nicht durch die Kennzeichnungsverordnung geregelt, daher können sich die Preise regional unterscheiden. Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und sind somit nicht auf die ausstellende Kommune beschränkt. Es ist allerdings möglich, dass die Kommunen, je nach Höhe der Feinstaubbelastung, unterschiedliche Verbotsregelungen treffen.

Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Zulassungspapieren eingetragenen Emissions-Schlüsselnummer Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelschlepper) gelten. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen). Fahrzeuge mit zukünftigen Abgasstufen fallen in die beste Schadstoffgruppe.

Sie finden eine ausführliche Darstellung der Plakettenzuteilung sowie weitere Informationen auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums unter http://www.bmvbs.de. Sie können sich auch direkt an die Experten des Amtes für öffentliche Ordnung (Vaihingen, Rathausplatz 1, feinstaub@stuttgart.de) wenden, sollten Sie noch weitere Fragen zur Feinstaubplakette haben.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr!

Ute Kumpf