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Ute Kumpf
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Frage von Barbara F. •

Frage an Ute Kumpf von Barbara F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Kumpf,

warum werden nicht endlich Gesetze geändert, die Alleinerziehende benachteiligen. Eine Alleinerziehende wird in Steuerklasse II wie in I behandelt, der Unterschied ist nur, dass sie etwas weniger an Kirchensteuern bezahlt und etwas weniger anSolidaritätszuschlag. Aber die Ehe spart soooo viel Geld, tut aber ja nichts für die nächste Generation. Blickt das niemand der MdB? Siehe finanazamt Hannover, sie Vergleiche.
Das Ehegattensplitting muss weg, die Ehefraukann genauso arbeiten gehen wie die Alleinerziehende ... und die bekommt nur 3 Jahre auf ihre Rente angerechnet.
Und: Geld für das Studium läuft bei Ehe als Taschengeld, aber die Alleinerziehenden müssen den Unterhalt des Vaters als Einkommen des Kindes angeben, das ist wieder eine Benachteiligung. Unfassbar, verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Frick

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SPD

Sehr geehrte Frau Frick,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Kumpf. Wir bitten Sie für die Beantwortung Ihres Schreibens um ein wenig Geduld.

mit freundlichen Grüssen

i.A. Melanie Bouriat

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Barbara Frick,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Steuerentlastung für Alleinerziehende und dem Ehegattensplitting. Frau

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- ebenfalls Bürgerin aus Stuttgart West - hat mich diesbezüglich auch angeschrieben, weshalb ich den Inhalt aus dem Antwortbrief in Auszügen verwende.

Den steuerlichen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, der sich in der Steuerklasse II widerspiegelt, hätten wir gerne auch deutlich höher angesetzt, als es augenblicklich der Fall ist. Doch das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode aufgefordert, den Haushaltsfreibetrag in eine steuerliche Entlastung für den Erziehungsbedarf umzuwandeln, der alle Familien unabhängig vom Familienstand entlastet (Entscheidung vom 10. November 1998). Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung im zweiten Gesetz zur Familienförderung mit der steuerlichen Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs bei allen Eltern, also auch Alleinerziehenden – im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nachgekommen.

Den Haushaltsfreibetrag haben wir in der rot-grünen Koalition nicht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sofort gestrichen, sondern von 2002 bis 2004 parallel zur Steuerreform stufenweise abgeschmolzen. Gleichzeitig haben wir im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes der „Entlastungsbetrag für Alleinerzeihende“ in Höhe von 1.308 € eingeführt, der nun 120 € über dem ursprünglich für 2004 vorgesehenen Haushaltsbeitrag liegt. Der Entlastungsbeitrag wird - wie früher der Haushaltsfreibetrag – beim Lohnsteuerabzug ebenfalls mit der Steuerklasse II berücksichtigt. Anders als beim früheren Haushaltsfreibetrag, ist Sinn und Zweck des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, die höheren Kosten für die eigene Lebenshaltung abzudecken; denn Alleinerziehende haben aufgrund ihrer Lebenssituation einige Nachteile und müssen z.B. Kosten für den Lebensunterhalt wie Miete etc. alleine tragen und können nicht im Rahmen einer gemeinsamen Haushaltsführung die Kosten teilen.

Der neu eingeführte Entlastungsbetrag für allein Erziehende soll also nicht die von allen Eltern, also auch allein Erziehenden, zu tragenden Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten abgelten. Diese Kosten werden vielmehr wie oben dargelegt zusätzlich zum Entlastungsbetrag für allein Erziehende und unabhängig vom Familienstand durch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder im Rahmen des Familienleistungsausgleichs steuerlich berücksichtigt.

Auf die Frage zum Ehegattensplittings möchte ich auch kurz eingehen. Die Mehrheit der SPD-Fraktion plädiert für eine Abschaffung der steuerlichen Besserstellung von Einverdiener-Ehen. Leider konnten wir uns innerhalb der großen Koalition mit dieser Forderung nicht durchsetzen, denn die CDU/CSU hat ganz klar formuliert, dass eine Änderung mit ihnen nicht machbar ist. Es ist uns deshalb auch mit allergrößtem Nachdruck nicht gelungen, die Abschaffung des Ehegatten-Splittings in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Das Ehegattensplitting ist im Sinne der Familienförderung in mehrfacher Hinsicht wenig zielgenau und nicht effizient. Zum einen fördert es einseitig die Ehe, und zwar auch dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Demgegenüber profitieren Paare ohne Trauscheine mit Kindern nicht. Außerdem fällt die Entlastung durch das Splitting dann am größten aus, wenn die Eheleute älter sind und die Kinder in der Regel bereits das Haus verlassen haben.
Das Ehegattensplitting ist ein Steuermodell, dem ein überholtes Rollenverständnis zugrunde liegt. Denn vom Splitting profitieren am stärksten diejenigen Paare mit nur einem Verdiener bzw. einer Verdienerin. Es setzt damit negative Erwerbsanreize, und Paare mit partnerschaftlicher Arbeitsteilung und gleich hohem Erwerbseinkommen profitieren nicht.

Das Ehegattensplitting ist in seiner Verteilungswirkung ungerecht, da höhere Einkommen stärker profitieren als niedrige bzw. mittlere. Es passt auch nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Familien: Als es 1958 eingeführt wurde, gab es noch in fast jeder Ehe Kinder, nur wenige Kinder wuchsen bei Alleinerziehenden oder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Dies hat sich geändert. Mittlerweile werden 30% aller Kinder nichtehelich geboren.

Die SPD hat Anfang März 2007 einen Vorschlag zur Reformierung des Ehegattensplittings gemacht. Damit machen wir deutlich, dass die Familienförderung für uns Vorrang gegenüber der Eheförderung hat. Das von uns vorgeschlagene Reformmodell berücksichtigt in seiner Belastungswirkung sehr stark soziale Aspekte: Belastet werden höhere Einkommen, niedrige Einkommen werden gar nicht, mittlere Einkommen moderat belastet.

Wir wollen damit für eine gerechtere Besteuerung sorgen, indem wir die eingeschränkte steuerliche Leistungsfähigkeit von Zwei-Verdienerpaaren gegenüber Alleinverdiener-Paaren berücksichtigen. Denn indem das Steuerrecht den Grundsatz der gleichen Besteuerung gleicher Einkommen an alle Ehepaare anlegt und dabei völlig unberücksichtigt lässt, ob das Einkommen von nur einem der beiden Partner oder von beiden erwirtschaftet wird, begünstigt es Alleinverdienerehepaare.

Das Steuerrecht unterstellt damit, dass Zweiverdienerehepaare bei gleicher Einkommenshöhe die gleiche steuerliche Leistungsfähigkeit haben wie Alleinverdienerehepaare. Tatsächlich ist ihre steuerliche Leistungsfähigkeit aber deutlich gemindert. Grund hierfür ist das schlechtere Zeitbudget, das beispielsweise weniger Zeit für das eigene Haushaltsmanagement und Preisvergleiche lässt. Folge sind häufig höhere Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Werbungskosten sind deutlich höher aufgrund von höheren Kinderbetreuungskosten, zusätzlichen Fahrtkosten zur Arbeit, Kleidung, Mahlzeiten außer Haus etc.

Das Ehegattensplitting ist als Förderung von Familien nicht zielgenau. Wichtiger wäre, mit dem Geld endlich das zu machen, worüber alle reden: Mehr Betreuung für Kinder, mehr Bildung, mehr Integration.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf