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Ute Kumpf
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Frage von kai h. •

Frage an Ute Kumpf von kai h. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Kumpf,

ich finde es schade, dass sie bedauern, dass ich den Zahlen aus Berlin nicht traue. Und ich bedauere, dass sie sich hinter so offen kundigen falschen Fakten (Oldtimer verursachen 6% des gesamten CO Ausstoßes vertsecken. Aber egal. Ich würde in diesem Zusammenhang (Umweltverschmutzung / Fahrverbot Oldtimer) gerne wissen, wie sie das Bauvorhaben Stuttgart 21 sehen? Hier werden täglich hunderte LKWs (Diesel! Feinsatub!) in Stuttgart fahren, Staus werden die Folge sein ( Bremsen und Reifenabbrieb = Feinstaub), es wird gegraben, gebohrt (Feinstaub) ...das heißt Feinstaub ohne Ende. Wie wollen sie diese Verschmutzung befürworten und im Gegenzug ein paar vereinzelten Oldtimern die Fahrt verbieten. Ist der Bau des neuen Bahnhofes in seinem immensen Ausmaß überhaupt umwelttechnisch zu verantworten? Soweit ich weiß ist die Einrichtung der Umweltzone eine direkte Folge der Feinstaubüberschreitungen (EU-Verordnung). In wie fern besteht da noch eine gesetzlich vorgeschriebene Verhältnissmäßigkeit der Maßnahmen? Ich bin gespannt.

MIt freundlichen Grüßen
Kai Hafner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hafner,

vielen Dank für Ihre mail. Gute Nachrichten für Sie und alle Oldtimerfreunde: Der Bundesrat hat am 21. September 2007 beschlossen, Oldtimer von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Auf Antrag des Landes Hessen werden Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen ab Januar 2008 von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen. Der Beschluss ist online zugänglich: http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0401-500/464-07_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/464-07(B).pdf

Zu Stuttgart 21 und der möglichen erhöhten Feinstaubbelastung:

Bei jedem größeren Bauvorhaben kann es zu erhöhten Feinstaub bzw. Umweltbelastungen kommen. Das lässt sich leider nicht vermeiden. Die logische Konsequenz wäre, dass wir alle größeren Bauvorhaben einstellen müssten. Sinnvoller und verhältnismäßiger ist eine strenge, regelmäßige Kontrolle der Feinstaubwerte während der Bauarbeiten zu Stuttgart 21. In der letzten Konsequenz bei Überschreitung der Grenzwerte muss für die Lastwagen ein Fahrverbot geprüft werden.

Denn Lastwagen werden in der Kennzeichnungsverordnung grundsätzlich genauso behandelt wie PKWs und nicht besser gestellt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Nachrüstung von Filtern aller Fahrzeuge zu fördern. Für LKWs gelten dieselben Regelungen. Sie werden ebenfalls nach der jeweiligen Euronorm (Euro II bis Euro V) mit Plaketten gekennzeichnet und sind von möglichen Fahrverboten in der Umweltzone genauso betroffen. Stuttgart hat den Durchfahrtsverkehr von LKW bereits seit 1.1.2006 verboten, Lieferverkehr ist davon ausgenommen. Weitere Informationen zur Regelung in Stuttgart finden Sie online unter: http://www.stuttgart.de/sde/item/gen/189136.htm.

Wichtig ist hier in jedem Fall Transparenz für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen. Hier sind das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart sowie die Bahn gefragt. Über alle Schritte beim Bau von Stuttgart 21, insbesondere auch bei möglichen Umweltbelastungen muss die Öffentlichkeit informiert werden sowie Beteiligungsmöglichkeiten, wie z. B. ein Bürgerentscheid eröffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf