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Ute Kumpf
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Frage von stefan N. •

Frage an Ute Kumpf von stefan N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kumpf,

der Presse ( u.a.STZ vom 15.03) habe ich entnommen, dass es usus und "rechtens" ist , dass Geldgeschenke an Kinder ( z.B.Konfirmation) den Eltern bei Hartz IV Bezug ,in Abzug gebracht werden.

Mich persönlich ekelt diese Regelung an !
Mein Bekanntenkreis sieht dies ähnlich.

Ich möchte Sie auffordern aktiv zu werden und hier eine Initiative ins Leben zu rufen die diesen Wahnsinn (m.R) beendet.

Oder sehen Sie das anders?

mit freundlichen Grüßen

Stefan Notter

PS: wie tief sind wir gesunken!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Notter,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Geldgeschenke an Kinder bei Bezug von Arbeitslosengeld II, auf das ich Ihnen antworten möchte. In der Regel werden Geldgeschenke an Kinder nicht auf ihren Anspruch auf Sozialgeld angerechnet. Dass Geldgeschenke auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch der Eltern angerechnet werden, entspricht nicht der Gesetzeslage; denn eine Anrechnung auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch der Eltern ist unzulässig, weil Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei ihren eigenen Ansprüchen berücksichtigt werden dürfen.

Generell werden Geldgeschenke von der Oma, dem Opa, der Tante, etc. beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet, wenn sie nicht unverhältnismäßig hoch oder zweckgebunden sind. Die derzeitige Praxis in den Arbeitsagenturen ist, dass über die Angemessenheit und Höhe von einmaligen Geldgeschenken – dies träfe also auch auf die Kommunion, Konfirmation oder der Jugendweihe zu – im Einzelfall entschieden wird. In den Stuttgarter Arbeitsagenturen ist es bisher so, dass Geldgeschenke zu Festen wie der Kommunion oder der Konfirmation unangetastet bleiben, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass sie zweckgebunden sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Bedenken damit entkräften und stehe für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ute Kumpf