Frage an Ute Kumpf von Dieter Z. bezüglich Gesundheit
Hallo (IG-Metall) Kollegin Ute Kumpf,
Deine Antwort ist sehr unbefriedigend, vor allem, weil sie meine an Dich gerichteten Fragen nicht beantwortet. Der von Dir beschriebene Sachverhalt war mir bereits bekannt. Es enttäuscht mich, dass Du mir im letzten Absatz Deiner Stellungnahme zumindest mittelbar unterstellst, dass ich mich vorher nicht bei meiner BKK informiert und keine weiteren Auskünfte eingeholt hätte. Selbstverständlich habe ich mich bei meiner BKK und auch noch an den Bundesverband der BKK schriftlich gewandt. Diesen Schriftverkehr habe ich Dir ja bereits an Deine e-mail-Adresse weitergeleitet.
Tatsache ist, dass der Bundesverband in einer sogenannten Informationskampagne seinen angeschlossenen Sanitätshäusern und der Bundesverband der Orthopädie-Schuhmacher geraten hat, die Hilfsmittel nicht zum Festpreis zu liefern sondern eine sogenannte "wirtschaftliche Aufzahlung" zu verlangen.
In Baden-Württemberg gibt es nach Auskunft meiner BKK 14 Sanitätshäuser, die ohne diese wirtschaftliche Aufzahlung liefern. Dies bedeutete für mich: entweder die Aufzahlung in Höhe von einmal 39 % (Stützstrümpfe) und einmal 41,9 % (Einlagen) an meinem Wohnort zu leisten oder jeweils € 22,00 zu zahlen, um zum nächstgelegenen Orthopädie-Schuhmacher zu kommen, der keine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung verlangt.
Ich frage Dich nun nochmal: verhindert diese sogenannte Gesundheitsreform diese Machenschaften der Leistungserbringer und wie ist sichergestellt, dass die jeweiligen Verbände ihren Mitgliedern solche Ratschläge erteilen, um die Vorgaben zu umgehen? Wer schützt uns künftig davor, dass diese sogenannten wirtschaftlichen Aufzahlungen am Gesetzgeber vorbei Schule machen?
Mit freundlichen Grüßen
Dein IG-Metall Kollege Dieter Zahn
Lieber Kollege Zahn,
vielen Dank für Deine Rückmeldung bei Abgeordnetenwatch. Leider hat meine Antwort etwas länger gedauert, da ich mich an verschiedene Stellen, unter anderem an das Bundesgesundheitsministerium gewandt habe, um Dir antworten zu können. Zunächst möchte ich aber klarstellen, dass ich Dich mit meiner ersten Antwort nicht verärgern und schon gar nicht für „dumm verkaufen“ wollte.
Die kartellrechtlichen Absprachen, anders sind die von Dir zu Recht kritisierten Informationskampagnen nicht zu nennen, sind dem Bundesgesundheitsministerium bekannt und als kartellrechtswidrig eingestuft. Eine zentrale Antwort auf das Problem gibt das neue GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, besser bekannt als Gesundheitsreform. Es tritt zum 1.April 2007 in Kraft. Die Krankenkassen haben in Zukunft die Möglichkeit, per Vertrag die jeweiligen Leistungserbringer zur Versorgung zu zulassen. Das heißt, dass die Krankenkassen, vor allen Dingen im Interesse ihrer Versicherten, Regelungen wie „Hilfsmittelabgabe ohne wirtschaftliche Aufzahlung und ähnliche Zuzahlungsbenennungen“ in die Verträge aufnehmen können.
Weiterführende Informationen über Leistungserbringer, welche keine Zuzahlungen verlangen, findest Du auf der Homepage der IKK unter www.ikk.de. In der Rubrik ‚Service + Beratung’ gibt es den Link „Hilfsmittelanbietersuche’. Dort kann man Anbieter suchen, die Hilfsmittel aufzahlungsfrei zu Festbeträgen anbieten.
Mit kollegialen Grüßen,
Ute Kumpf