Frage an Ute Kumpf von stefan N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kumpf,
in Zeiten großer Reformprojekte bleibt die Berichterstattung sogenannter kleiner Probleme oft auf der Strecke.
Zu nachstehenden drei Fragen bitte ich um ein kurzes Statement ob und wieweit etwas geändert wird:
1) Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
Mit über 600 abgeordneten ist das Parlament der BRD im
internationalen Vergleich überproportional groß.
Wird hier etwas geändert?
2) Wahl und Vorschlagswesen des Bundespräsidenten.
Beim letzten Mal wurde des Prozedere in der Presse als
unwürdiges Schauspiel tituliert.
Wird hier eine Änderung angestrebt?
3) Diäten für Bundesparlamentarier
Ich möcht hier nicht über die angemessene Höhe der Diäten
schreiben, aber mehr Transparenz hinsichtlich Übergangsgeld und
Pension wäre schön. Wäre nicht ein Betrag die sauberste Lösung
von dem jedes MdB individuell seine Vorsorge treffen könnte?
Wie weit ist de Stand der Diskussion?
Über eine kurze Info gerne mit Ihren Standpunkten freut sich mit Grüßen aus Botnang
Stefan Notter
Sehr geehrter Herr Notter,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeitsweise des Deutschen Bundestages. Gerne antworte ich auf Ihre drei Fragen.
Zur Parlamentsgröße:
Bereits im Jahr 2002 wurde die Zahl der Abgeordneten deutlich reduziert, statt 656 werden nur noch 598 Sitze besetzt (nach Vergabe von Überhangmandaten liegt die Zahl momentan bei 614). Durch die Neuordnung der Wahlkreise vertreten einzelne Abgeordnete inzwischen jeweils rund 260.000 Bundesbürgerinnen und -bürger – noch größere Wahlkreise sind nicht erstrebenswert. Auch bei einem internationalen Vergleich bewegt sich der Deutsche Bundestag im Mittelfeld: In der französischen Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, im House of Commons in Großbritannien sind es 646 – obwohl beide Länder nur jeweils 61 Millionen Einwohner haben und nicht 82 Millionen wie die Bundesrepublik. Natürlich muss bei einem solchen Vergleich darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Parlamente in etwa gleich viele BürgerInnen vertreten und nicht etwa Deutschland und Luxemburg einander gegenüber gestellt werden. Dass die Bundespräsidentenwahl 2004 von Union und FDP zu machttaktischen Manövern genutzt wurde, in dem über Monate hinweg Kandidaten diskutiert und dann fallen gelassen wurden, ist sehr bedauerlich – es lässt sich aber nicht einfach durch ein anderes Procedere beheben. Bei der Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten handelt es sich um die Besetzung des höchsten Amtes in der Bundesrepublik. Das alleine sollte für alle Beteiligten Grund dafür sein, dass damit kein unwürdiger Umgang betrieben wird.
Zu Ihrer letzten Frage:
Ich bin der Auffassung, dass die Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete verändert werden müssen. Momentan folgt die Altersversorgung dem Vorbild von BeamtInnen, die meist ihr ganzes Berufsleben für den selben Dienstherrn tätig sind. Da das bei Abgeordneten nicht der Regelfall ist, sondern vor oder nach dem Mandat andere Tätigkeiten ausgeübt werden, sollte die Versorgung von Abgeordneten so wie bei allen anderen sein: Versorgungsansprüche entstehen nur für jedes Jahr der Tätigkeit anteilig, dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entstehen kann. In der Diskussion ist für mich klar, dass es ohne eine strukturelle Veränderung der Altersversorgungsregelung nicht zu einer Erhöhung der Diäten kommen kann. Meine Einkünfte der letzten Jahre können Sie übrigens auf meiner Internetseite http://www.ute-kumpf.de/persoenlich/glaeserne_abgeordnete.php nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf