Frage an Ute Kumpf von werner s. bezüglich Gesundheit
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
die SPD-Bundestagsfraktion hat seit 1998 die Behindertenpolitik stärker in den Vordergrund gerückt. Unsere Politik hat die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass behinderte Menschen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich
gestalten können. Wir haben einen Paradigmenwechsel erreicht mit dem Ziel, die
umfassende Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu
verwirklichen.
Mit dem SGB IX wurde der Grundstein für ein bürgernahes Rehabilitions- und Teilhaberecht gelegt. Mit den Gesetzen zur Gleichstellung und zur Förderung der
Beschäftigung behinderter Menschen haben wir die Möglichkeiten dafür verbessert, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten und Stärken in unserer Gesellschaft einbringen können. Diesen begonnenen Weg werden wir weiter beschreiten. Dazu haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX unter anderem folgenden Punkt beschlossen: "Im Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen die unterschiedlichen Träger in Zukunft stärker die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern auch außerhalb des Arbeitslebens bei ihrem Recht auf Teilhabe und für die Ausübung ihres Rechts auf Elternschaft berücksichtigen.
Sobald mehrere Träger zuständig sind, ist die Leistung als Komplexleistung zu gestalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch unabhängig von der Berufstätigkeit bei behinderten Eltern Hilfen zur Mobilität zu fördern sind, hörbehinderte Eltern Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen, barrierefreie Kindermöbel erforderlich sind oder die Elternschaft nur mit Assistenz oder Anleitung wahrgenommen werden kann."
Es gibt in verschiedenen Bereichen Unterstützung für behinderte Eltern, je nachdem welche Hilfe sie benötigen. Beispielsweise gibt es Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Möglichkeiten bei der Förderung der Erziehung in der Familie, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege sowie zur Hilfe bei der Erziehung. Die Höhe des Elternbeitrages zur Finanzierung der Kinderbetreuung hängt wie bei anderen Eltern von den finanziellen Verhältnissen der Familie ab. Das Jugendamt kann die
Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernehmen, wenn diese den
Eltern nicht zuzumuten sind. Von besonderer Bedeutung dürfte in diesem Zusammenhang
auch die Möglichkeit sein, in Notsituationen eine Haushaltshilfe für einen
begrenzten Zeitraum zur Betreuung und Versorgung von Kindern einzusetzen.
Ich persönlich engagiere mich für eine positive Lebenssituation behinderter Menschen bei uns in Stuttgart. Deshalb stehe ich in regelmäßigem Kontakt mit verschiedenen Stuttgarter Einrichtungen, wie der Diakonie Stetten, dem Behindertenzentrum Stuttgart e.V. oder dem Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V., die mit behinderten Menschen arbeiten und sich für ihr Wohl und mehr Möglichkeiten zur Teilhabe engagieren. Ich biete Ihnen gern meine konkrete Unterstützung an, wenn Sie Schwierigkeiten oder Fragen zu Angeboten für behinderte Menschen in Stuttgart haben. Wenden Sie sich doch einfach an mein Stuttgarter Büro, die Kontaktdaten finden Sie unter www.ute-kumpf.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf