Frage an Ute Kumpf von Karl F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kumpf,
am 13.07.2009 erhielt ich von Ihnen die Antwort, das bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts die Ehrenamtspauschale in 2007 in der Steuergesetzgebung zwar berücksichtigt sei, das Sozialversicherungsrecht aber erst später Anwendung findet. Gleichzeitig hatten Sie mein Anliegen und Problem an das Finanz- bzw. Arbeitsministerium mit der Bitte um Klärung im Intersse der Vereine weitergeleitet.
Meine Frage: Lässt sich das nachverfolgen, was daraus geworden ist? Ich hatte damals Widerspruch gegen die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung eingelegt und habe jetzt die Mitteilung erhalten, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen wurde. Für das Jahr 2007 wurden über 2.000 € Abgaben für die Auszahlung von Ehrenamtspauschalen erhoben!
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihren bisherigen Einsatz
Karl Feddersen