Frage an Ute Kumpf von Jonas S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kumpf,
ich habe die Bundestagssitzung, in der über eine Änderung des Wahlgesetzes abgestimmt wurde, angesehen. (wg. Überhangmandaten, die die Wahl erheblich verzerren könnten). Verwirrt hat mich, dass die SPD zwar für diesen Änderungsvorschlag der Grünen plädierte, jedoch schlussendlich dagegen stimmte. Natürlich hat die SPD im gegensatz zur FDP wenigstens etwas gesagt, anstatt sich feige herauszudrücken und die CDU hat sicherlich nicht durch gelungene Argumente gegen den Vorschlag geglänzt. Trotzdem bleibt der fade Beigeschmack, dass die SPD gegen einen Entwurf gestimmt hat, der verhindern sollte, dass des Wählers Willen extrem verzerrt wird und somit die künftige Regierung u.U. nicht einmal von der absoluten Mehrheit der Wähler erwünscht ist. Das ist traurig und auch wenn die SPD eine Abmachung mit der CDU hatte, dann hätten sie es a) ignorieren können, da die Koalition jetzt eh vorbei ist und
b) es ignorieren können, da die höchste Prämisse eines Abgeordneten doch die Wahrung der Demokratie sein sollte. Falls nun der Volkeswille durch Überhangmandate erheblich verzerrt werden würde, dann würde das Vertrauen der Bundesbürger in unsere Demokratie erheblich sinken.
Wie begründen Sie die Entscheidung der SPD?
Sehr geehrter Herr Schwenzer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. September 2009 zur Wahlrechtstreform. Gerne antworte ich Ihnen.
Sie haben Schwierigkeiten mit dem Abstimmungsverhalten der SPD-Bundestagsfraktion in Sachen Wahlrecht? Das kann ich verstehen. Ich hätte dem Gesetzentwurf gerne zugestimmt.
Trotzdem möchte ich Ihnen noch einmal kurz die Fakten darlegen, die uns bewogen haben, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen:
- Das bestehende Wahlrecht ist verfassungswidrig.
- Das Bundesverfassungsgericht hat unverständlicherweise die Bundestagswahl im September auf dieser verfassungswidrigen Grundlage zugelassen.
- Hätten wir das Gesetz verabschiedet, hätten wir den Koalitionsvertrag und damit die Koalition aufgekündigt.
- Geändert hätte das in der Sache überhaupt nichts: Eine eventuelle Wahlrechtsänderung wäre vom Bundesrat mit sehr einfachen Mitteln aufgehalten worden.
In dieser Situation haben wir gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Das ist zugegebenermaßen eine Kosten- Nutzenabwägung. Ich bin in der Politik, um die Verhältnisse zu verbessern. Das war hier aufgrund der politischen Macht- und Mehrheitsverhältnisse leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf