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Ute Kumpf
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Frage von Steffen S. •

Frage an Ute Kumpf von Steffen S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kumpf,

Seit 2 Jahren ist Herr Peter Hartz verurteilt und vorbestraft wegen Untreue und verbotener Begünstigung eines Betriebsrats.
Meine Fragen:
- Aus welchem Grund ist "Hartz IV" noch immer nach einem strafrechtlich verurteilten Peter Hartz benannt?
- Wäre in Bezug auf die schon schwierigen sozialen und menschlichen Umstände der sogenannten Hartz IV-Empfänger nicht etwas mehr Fingerspitzengefühl angebracht als die Identifikation mit einem strafrechtlichen Verurteilten?

Mit wundernden Grüßen,
Steffen Schwarz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

für Ihre Anfrage vom 12.07.2009, in der Sie auf die Problematik des Begriffs "Hartz IV" aufmerksam machen, danke ich Ihnen.

Wie Sie wissen, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode kein Gesetz mit Namen "Hartz" verabschiedet, sondern einzelne "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Diese gingen inhaltlich auf die Empfehlungen der unter dem damaligen Bundeskanzler Schröder eingesetzten und von Peter Hartz geleiteten, gleichnamigen Kommission zurück.

Die heutige umgangssprachliche Bezeichung wurde durch die Medienberichterstattung zementiert. Ich finde sie so wenig glücklich wie Sie, bitte Sie aber, sich mit Ihrer Kritik an die Medien zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf