Frage an Ute Kumpf von Karl F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kumpf,
als Kassenwart eines Sportvereines hatte ich mit großem Interesse die Ergebnisse des Bürgerschaftlichen Engagements verfolgt und war Ende 2007 sehr froh, dass wir mit der Ehrenamtspauschale endlich die Möglichkeit hatten, ehrenamtliches Engagement finanziell honorieren konnten, ohne bürokratischem Aufwand mit dem Finanzamt und der Minijobzentrale abwickeln zu müssen. Denn Ende 2007 wurde immer davon geschrieben, dass steuerfreie Aufwandsentschädigungen auch in der Sozialversicherung beitragsfrei bleiben würden. Mit dem einzigen "Wehrmutstropfen", dass die ausgezahlten Aufwandsentschädigungen nicht rückwirkend, sondern erst mit Verkundung des Gesetzes für die Sozialversicherung gelten könnten. Ich hatte also meinen Jahresabschluss 2007 so erstellt, dass die ab Oktober 2007 gezahlten Entschädigungen bis zur Grenze von 500 € nicht der Sozialversicherung gemeldet wurden.
Nach der jetzt durchgeführten DRV-Betriebsprüfung moniert man diese Sichtweise mit der Begründung, dass für die Sozialversicherung die Ehrenamtspauschale erst ab 2008 gelten würde, weil die rechtlichen Rahmen dafür vorher nicht gegeben waren. D.h., die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung desselben Sachverhaltes laufen in 2007 nicht konform. Das ist in meinen Augen eher ein zusätzlicgher bürokratischer Aufwand, der durch diese Auslegung hervorgerufen wird. Vor allem, weil der Jahresabschluss 2007 ja zu einem Zeitpunkt erstellt werden musste, wo die Sozialversicherung ihre Sichtweise noch gar nicht veröffentlicht hatte.
Meine Frage: Ist sich die Politik bewusst, dass in der Frage der Gültigkeit der Ehrenamtspauschale hier eine Konstruktion geschaffen wurde, um die Sozialkassen noch 1 Jahr länger mit den Geldern der Sportvereine zu füllen, und das auch noch nachträglich mit hohem Verwaltungsaufwand? Oder wäre es evtl sinnvoll, die Frage der Zulässigkeit vor den Sozialgerichten entscheiden zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen, Karl Feddersen
Sehr geehrter Herr Feddersen,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne eingehen will.
Ich verstehe Ihren Ärger. Bei den Beratungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist die sogenannte Ehrenamtspauschale am Ende der Beratungen im Ausschuss für Finanzen mit aufgenommen worden. Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen konnten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geklärt und gesetzlich geregelt werden. Dies musste in einem Folgegesetz geregelt werden, leider nicht mehr rückwirkend. Ich habe Ihr Anliegen und Problem an das Finanz- bzw. Arbeitsministerium mit der Bitte um Klärung im Intersse der Vereine weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf.