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Ute Kumpf
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Frage von Denis D. •

Frage an Ute Kumpf von Denis D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Kumpf,

ich fühle mich seit Jahren von der Politik, wegen meines PC-Spiele Konsumes, diskriminiert.
Dass unter 18-jährigen gewalthaltige Spiele untersagt werden sollten ist absolut klar. Ich würde aber gerne wissen wie Sie und Ihre Partei zu dem Thema der gewalthaltigen PC-Spiele stehen. Das ist für mich und Millionen junger Menschen ein wichtiges Wahlkriterium!

Mich würden speziell Ihre Antworten zu folgenden Fragen interessieren. Primär würde ich gerne den allgemeinen Standpunkt Ihrer Partei erfahren und sekundär Ihren persönlichen.

1) Verwendet die SPD den Begriff Killerspiele?

2) Wo sehen Sie die Ursachen von Amokläufen?

3) Wenn Sie etwas gegen gewalthaltige PC-Spiele unternehmen, was genau? Oder meinen Sie, dass die aktuelle Gesetzeslage bei konsequenter Anwendung ausreichen würde?

4) Was sagt die SPD zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5.Juni 2009 ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für gewalthaltige PC-Spiele einzuführen?

5) Wie ist der Standpunkt der SPD zu einer Verschärfung des aktuellen Waffenrechts?

6) Sehen Sie PC-Spiele als Teil einer (Jugend)Kultur oder sind diese ein Übel das man hinnehmen muss?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Denis Dengler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dengler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Juni 2009. Gerne gehe ich auf Ihre zahlreichen Fragen ein.

1) Persönlich lehne ich den Begriff "Killerspiele" ab und verwende diesen Begriff auch nicht. Auch die SPD-Bundestagsfraktion lehnt diesen Begriff ab.

2) Warum ein Mensch Amok läuft ist nicht einfach zu beantworten und liegt mit Sicherheit nicht an einem einzelnen Grund. Auch ich gehe davon aus, dass eine Verkettung von unglücklichen Umständen zusammen kommen muss, damit ein Mensch eine solch grausame Tat vollbringt.

3) und 4) Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen unter das Verbot des Paragraph 131 Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph ermöglicht bereits heute die Indizierung von Medien, welche "grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen" oder "menschenähnlichen Wesen" enthalten. Auch die Herstellung und Verbreitung solcher Medien kann nach geltendem Recht verboten werden. Ich bin der Ansicht, dass die vorhandene Rechtslage bei konsequenter Anwendung ausreichend ist.

Im Vordergrund der Bemühungen der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes steht die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz. Die Medienkompetenz muss bereits im Kindergarten, aber auch in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig. In Kitas und Schulen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen.

5) Ich bin davon überzeugt, dass verantwortliche Politik Maßnahmen ergreifen muss, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen.
Die Änderung des Sprengstoffgesetzes und die damit einhergehende Verschärfung des Waffenrechts enthält die notwendigen Verschärfungen, welche in einem Koalitionskompromiss erreichbar waren. Dennoch bleibt es unterhalb dessen, was nach den Amokläufen von Jugendlichen, zuletzt in Winnenden notwendig ist. In allen Fällen, in denen Jugendliche mit Waffen Menschen getötet oder verletzt haben, waren diese Waffen für sie zuhause erreichbar. Deshalb halte ich eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in nächster Zukunft unverzichtbar. Insbesondere dürfen Waffen zu sportlichen und Jagdzwecken nicht zuhause gelagert werden.

Es ist mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Das letzte, im Hinblick auf die Opfer aber das entscheidende. Zweifellos ist das Waffenrecht nur eines von vielen, nicht das einzige Instrument, um zunehmender Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken.

6) Selbstverständlich sind für mich Computerspiele Kulturgut. Gewaltverherrlichung, egal in welcher Form oder in welchem Medium sie auftaucht, lehne ich jedoch grundsätzlich ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf