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Ute Kumpf
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Frage von Jakob B. •

Frage an Ute Kumpf von Jakob B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Kumpf,

was halten sie von der Erhöhung des Renteneintrittsalters und wie würden sie das einem Jugendlichen erklären, der eine Absage eines Unternehmens bekommt, weil ältere Menschen nicht in Ihren wohl verdienten Ruhestand treten können?

Oder wie erklären sie den Menschen, dass dies offensichtlich eine Rentenkürzung ist?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Mai. Gern möchte ich Ihre wichtige Frage zum Renteneintrittsalter und möglichen Auswirkungen auf die verschiedenen Generationen beantworten.

Mit der Rentenreform 2001 und dem Nachhaltigkeitsgesetz zur Rentenversicherung von 2004 haben wir auf den demografischen, aber auch ökonomischen und gesellschaftlichen Wandel reagiert. Damit haben wir die Grundlagen für eine generationengerechte Rente sowie die breite staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen.

Mit dem Rentenversicherungsbericht 2006 und der Altersgrenzenanpassung 2007 haben wir weitere wichtige Bausteine für eine verlässliche und zukunftsfeste Alterssicherung auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme. Durch die Anhebung des Eintrittsalters kann eine langfristige Stabilität der Rentenversicherung ohne eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung gewahrt werden. Die Jüngeren werden damit nicht belastet.

Nun wenden Sie ein, dass eine solche Anhebung des Renteneintrittsalters zu höherer Arbeitslosigkeit führt und zudem Jüngeren der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird. Vorliegende wissenschaftliche Analysen bzw. Prognosen legen eine andere Sicht nahe. Es gibt gute Gründe, die für eine langfristige Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sprechen.

Wer heute über die Folgen spricht, darf nicht allein die heutigen Arbeitsmarktverhältnisse zugrunde legen. Aufgrund der demografischen Veränderungen werden in einigen Jahren grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Die Zahl zur Verfügung stehender Erwerbspersonen wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere aufgrund der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge (Baby-Boomer) dramatisch abnehmen.

Allein bis 2030 ist von einem Rückgang potenzieller Erwerbspersonen um 10 Millionen auszugehen. Das sind rund 25 Prozent. Das bedeutet, dass die Arbeitsmarktlage für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich grundlegend entspannen wird. Schon heute herrscht in einigen Bereichen ein erhöhter Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. In Zukunft werden die Unternehmen und Betriebe noch dringender auf erfahrene und qualifizierte Beschäftigte angewiesen sein. Der Arbeitsmarkt gerade für Ältere wird mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar sein. Dennoch haben wir eine so genannte Vorbehaltsklausel eingefügt, mit der sich die Bundesregierung zu einer regelmäßigen Einschätzung der Arbeitsmarktlage für Ältere verpflichtet. So kann die Anhebung der Regelaltersgrenze überwacht und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Ohne eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft werden die heutigen Sozialstandards nicht zu halten sein. Die geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters schafft für Arbeitnehmer und Betriebe Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Sie wird daher erst 2012 beginnen mit einer Anhebung von einem Monat pro Kalenderjahr. Erst im Jahr 2024 wird die Anhebung auf zwei Monate erhöht, so dass die Anhebung in 2029 abgeschlossen wird.

Das Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als stabil und belastbar erwiesen. Mit den Reformen der letzten Jahre sichern wir die gesetzliche Rentenversicherung auch für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf