Frage an Ute Klingbiel von Martin S. bezüglich Recht
Wie stellen Sie sich die Zukunft von Heiligendamm vor und wie wollen Sie Ihre Visionen verwirklichen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Heiligendamm ist keine Hotelanlage, sondern ein Ortsteil von Bad Doberan und so soll Heiligendamm auch wieder wahrgenommen werden. Das bedeutet, die Interessen der Bevölkerung müssen in Heiligendamm vor den Interessen des Investors des Grandhotels stehen. Die schleichende Privatisierung von Heiligendamm muss gestoppt und ggf. soweit es möglich ist auch wieder rückgängig gemacht werden.
Der Zaun auf und an den öffentlichen Gehwegen gegenüber und entlang der Hotelanlage ist mir seit Jahren ein Dorn im Auge. Gehwege sind öffentlich. Auf den Privatgrundstücken kann selbstverständlich ein Zaun errichtet werden, soweit dies der Bebauungsplan zulässt.
Eine Übergabe von öffentlichem Grund in private Nutzung, wie sie z. B. kürzlich mit dem Gemeindewald nahe des Alexandrinen Colleges erfolgte, lehne ich in aller Entschiedenheit ab.
Die geplante Verlängerung der Stahlbrücke am Strand ist unverantwortlich. Ein, wie früher, durchgehender Fahrrad-/Wanderweg oberhalb der Steilküste ist ebenso erforderlich wie der direkte Zugang zum Strand. Die Brücke birgt zudem die Gefahr, dass sie als Möglichkeit genutzt wird, Teile des Strandes der privaten Nutzung zuzuführen.
Der geplante Bau einer Tiefgarage im sturmflutgefährdeten Gebiet entlang der Seepromenade wird von mir kategorisch abgelehnt. Zudem habe ich auch aufgrund der derzeitigen Bestrebungen des Investors, Teile der Fundusgruppe auszugliedern, große Bedenken bezüglich der Fertigstellung. Ich sehe sowohl die ökologische als auch die ökonomische Gefahr, die ein möglicher Baustopp mit sich bringen könnte.
Die Nutzung des Gemeindewaldes und des Strandes als Erholungsgebiet für alle Bürger und Gäste Heiligendamms muss uneingeschränkt gewährleistet bleiben bzw. im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wieder geschaffen werden. Der weitere Ausbau des Tourismus in Heiligendamm darf nur insoweit und in der Form, wie er von der dort lebenden Bevölkerung gewünscht wird und in Zusammenarbeit mit den ansässigen Bürgern erfolgen.
Ich will die Rechtsgültigkeit der bereits erfolgten Eingliederungen von öffentlichem Grund in private Verfügung überprüfen und strebe ggf.die Rücknahme der genannten geschaffenen oder geplanten Zugeständnisse im gesetzlichen Rahmen an.