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Frage von Bernd H. •

Frage an Ursula Winkelsett von Bernd H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelsett,

halten Sie eine "europäische" Verfassung als Überbau zu den Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten zwingend notwendig? Immerhin ist "Europa" als Erdteil nur ein rein geografischer Begriff und damit nicht als eigenständiges Staatswesen anzusehen. Ist ein nichtstaatlicher Verfassungsanspruch damit anmaßend?

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Antwort von
REP

Hallo,

ich habe die Frage jetzt im Original auf kandidatenwatch gelesen (in meiner email erschienen merkwürdige Zeichen). Hier meine Antwort: Eine europäische Verfassung ist nicht nur nicht notwendig, sondern eine Gefahr für die Demokratie, weil sie die nationalen Verfassungen, auch das Grundgesetz, aushebeln würde. Es gibt kein europäisches Staatsvolk, also kann es auch keine demokratisch legitimierte europäische Verfassung geben. Deshalb kämpfe ich gegen den Vertrag von Lissabon, der nichts anderes ist als eine schlecht verkleidete EU-Verfassung. Europa ist m.E. durchaus mehr als ein geographischer Begriff, es gibt gemeinsame europäische Werte und Interessen, die eine Zusammenarbeit der europäischen Staaten sinnvoll und notwendig machen. Das geht aber nur im Rahmen eines Europas der Vaterländer, eines Staatenbundes also, in dem die Nationalstaaten ihre Souveränität behalten. Mehr zu meinen Vorstellungen finden Sie übrigens auf meiner Kampagnenseite www.uschi-rettet-europa.de"

Freundliche Grüße
Uschi Winkelsett