Frage an Ursula Kröning-Pohl von Norbert G. bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Kröning-Pohl,
aus Teilen der Öffentlichkeit und bestimmter Medien sowie insbesondere der CSU bzw. der von ihr gestellten Landesregierung/en (vgl. BR-Drucksache 76/07 vom 02.02.2007) wird regelmäßig das Verbot von Computer- und Videospielen gefordert, welche in fiktiver Form gewalthaltige Szenen enthalten, wie sie etwa auch in bekannten und frei im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlten Spielfilmen (z.B. „Independence Day“ oder Produktionen von Quentin Tarantino ) vorkommen.
Begründet wird diese Forderung mit der angeblich die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen fördernden Wirkung derartiger elektronischer Spiele.
Die Forderung verkennt jedoch nicht nur, dass derartige Spiele bereits nach derzeitiger Rechtslage nur an Erwachsene verkauft werden dürfen, sondern bezieht ihre Legitimation auch ausschließlich aus Studien vornehmlich des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (geleitet vom ehemaligen SPD-Justizminister Christian Pfeiffer und finanziert von der niedersächsischen Landesregierung), deren Methodik und wissenschaftliche Seriosität aber bereits mehrfach durch andere renommierte Autoren widerlegt worden ist. Hinzu kommt, dass die Befürworter eines Verbots wiederholt und nachweislich mit falschen Tatsachenbehauptungen argumentiert haben, vgl. etwa http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,454600,00.html .
Im Hinblick auf die Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung (namentlich der Ministerin für Soziales Haderthauer), in dieser Weise erneut im Bundesrat aktiv werden zu wollten, lautet meine Frage:
Wie beurteilen Sie die Forderung nach einem Verbote bestimmter Videospiele und der Strafbarkeit von deren Erwerb und Besitzt und wie sollte sich das Land Berlin nach Ihrer Auffassung hierzu auf Bundesebene positionieren?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Glaeser
13627 Berlin