Guten Tag , warum sind Sie gegen eine Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht?

Zehn Jahre nach Kriegsende wurde die Bundeswehr im Herbst 1955 aufgestellt. Die allgemeine Wehrpflicht wurde in einem neuen Wehrpflichtgesetz festgeschrieben. 1968 erhielt die Wehrpflicht für Männer Verfassungsrang und wurde im neuen Art. 12 a Grundgesetz verankert. In Abs. 1 heißt es: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
In Absatz 4 des Artikels 12a GG heißt es weiter: „Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“
Die Wehrpflicht wurde unter der Federführung des damaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg (CSU) im Jahre 2011 ausgesetzt. Der imperialistische Überfall Russlands auf die Ukraine hat aber gezeigt, dass unsere Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit verbessert werden muss. Ich unterstütze dabei die Vorschläge von Boris Pistorius, wonach ein neuer Wehrdienst auf freiwilliger Basis geschaffen werden soll. Die Bundesregierung hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Ziel ist es, dass alle jungen Männer, die vom kommenden Jahr an 18 Jahre alt werden, in einem digitalen Fragebogen Auskunft über ihre Bereitschaft und Fähigkeit zum Militärdienst geben müssen. Für junge Frauen ist das Ausfüllen optional.
Die Umsetzung dieses Vorschlages erfordert keine Änderung des Grundgesetzes. Daher sehe ich keine Notwendigkeit, die allgemeine Wehrpflicht auf alle jungen Erwachsenen auszuweiten.