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Ulrike Grosse-Röthig
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Frage von Wilfried M. •

Hallo Frau Familienrechtsanwältin Grosse-Röthig, würden Sie sich für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte in Kindschaftsrechtsverfahren einsetzen(1, 2)? Mit frdl. Gruß Wilfried M.

1) Problem der Daten-/ Gerüchteverwaltung: Das Landesjugendamt empfiehlt seit 2008 öffentlich, dass Jugendämter von den Familiengerichten Kopien aller prozessvorbereitenden (an Gerichte adressierten) Schriftsätze inklus. der schriftl. psychiatrischen/ psychologischen Gutachten erhalten: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/jugend/landesjugendhilfeausschuss/beschluesse/2008/111-08_fachliche_empfehlungen_kooperation_ja_und_familien.pdf

2) Demgegenüber hatte der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages nach wiederholter Befassung und unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen Dienstes im Februar 2018 eingesehen, dass auch der § 162 FamFG diese umfangreichen - mit der strafbewehrten gesetzlichen Schweigepflicht der Richter kollidierenden- Daten-/ Gerüchteübermittlungen gar nicht vorsehe, was Dr. Biewald, der DSB des OLG im März 2018 auch einräumte vgl. S. 1-4 hier https://www.datenschutz-grumpelt.de/media/files/scan_20190421_richterldatenkrimi.pdf

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