Frage an Ulrich Oehme von Ronny R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Abend Herr Oehme!
Mich treibt das Thema Asyl.
Sg. Flüchtlinge bekommen hier, meiner Meinung nach, ein Rundumsorglospaket mit vielen Rechten und keinen Pflichten. Integration kann ja nach BRD Recht kein Thema sein, bevor der Asylantrag positiv beschieden wird. Dazu habe ich eine Menge Fragen, wie Sie dazu stehen und ob Sie versuchen werden, daß Eine oder Andere zu verändern.
1. Ist Ihnen bekannt, was eine Klage eines abgelehnten Asylbewerbers kostet, inclusive Dolmetscher, Rechtsanwalt, Fahrt- und Gerichtskosten? Wer zahlt diese? Wie oft kann der Asylbewerber klagen und wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
2. Warum werden die Abschiebungen nicht umgesetzt?
3. Wer zahlt die Abschiebungen, was kosten diese im Schnitt und wie hoch ist das Handgeld um die Abzuschiebenden die Rückkehr in ihre Heimat schmackhaft zu machen?
4. Welche Kosten verursacht ein Asylbewerber im Schnitt im Monat? Hier bitte auch Krankenkosten, Dolmetscher- und Heimkosten, Polizei und Krankenwageneinsätze usw. mir auflisten.
5. Wieviele Asylanten stehen prozentual in einem sozialpflichtigem Beschäftigungsverhältnis,was nicht mit staatlichen Mitteln gefördert wird?
Ich weiß, daß Sie für die Beantwortung dieser Fragen auf die Zuarbeit der Behörden angewiesen sind und dies wohl etwas dauern kann. Ich denke schon, daß es darüber Statistiken gibt.
Vielen Dank für Ihre Antwort sende ich schon einmal im vorraus.
Herzlichst R. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da ich mich zur Zeit intensiv im Wahlkampf befinde und auch noch meinen Lebensunterhalt als Selbständiger erwirtschaften muss, hat die Beantwortung Ihrer Fragen länger gedauert.
Ich habe mir zur Beantwortung Ihrer Fragen Hilfe bei unserer Fraktion im sächsischen
Landtag geholt. Von unserer Fraktion wurden 11 kleine Anfragen gestellt, die sich mit
der genannten Problematik beschäftigt haben.
Gern sende ich Ihnen die Antworten der sächsischen Staatsregierung zu. Dazu müssten Sie mir nur Ihre Mailadresse an ulrich.oehme@afdsachsen.de schicken.
Die Antworten der Staatsregierung waren gelinde gesagt unzureichend. Die zukünftige AfD-Fraktion im deutschen Bundestag wird sich diesen Fragen und bei vielen anderen an die künftige Bundesregierung wenden und nicht locker lassen, bis diese Fragen restlos offen gelegt sind.
Ich möchte nun wie folgt die einzelnen Fragen zu mindestens teilweise beantworten:
1. Grundsätzlich gilt, daß Asylverfahren für den Antragsteller gerichtskostenfrei sind. Die sächsische Landesregierung beantwortete am 28.03.17 die kleine Anfrage des Abgeordneten Barth AfD nach angefallenen Gerichtskosten. 2016 sind 8.174 Verfahren an den drei sächsischen Verwaltungsgerichten anhängig geworden. Beim Oberverwaltungsgericht wurden 2016 271 Verfahren anhängig, die 51.400 EUR Kosten (also 190 EUR je Verfahren) verursacht haben. Die Kosten für Dolmetscher, Rechtsanwälte und Fahrtkosten konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Uns ist natürlich bekannt, daß gerade die Klagen im Asylrecht geradezu explosionsartig zugenommen haben. Unsere Aufgabe muss es sein, die Verflechtungen in der Asylindustrie offen zu legen. Die Profiteure in diesem Bereich müssen aufgedeckt werden.
2. Die Gründe hierzu sind vielfältig. Grundsätzlich fehlt es in diesem Land an politischem Willen Abschiebungen konsequent durchzusetzen. Dem wird die AfD entgegenwirken. Wer kein Bleiberecht besitzt, muss abgeschoben werden.
Die sächsische Landesregierung bestätigte, daß im 1. Quartal 2017 272 Abschiebungen scheiterten, sagt allerdings nichts über die Gründe. Von einer Beantwortung der Frage nach den durchschnittlichen Kosten bei Flug- bzw. Landabschiebungen hat die Staatsregierung abgesehen.
Die Fragen 3 bis 5 kann ich Ihnen erst beantworten, wenn ich in den Bundestag gewählt wurde und ich
dort die Möglichkeit habe, kleine Anfragen zu stellen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbeleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich oehme